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[NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung
heikre:
Der DGB hatte Ende Juni seine Stellungnahme veröffentlicht.
https://niedersachsen.dgb.de/++co++41716e20-3453-11ef-9dc5-fd62a30e2298
Dass diese an irgendeiner Stelle Gehör gefunden hat, lässt sich leider nirgendwo im Verkündungsblatt feststellen. Das war aber auch nicht zu erwarten. Es bleibt uns allen daher alleine der Rechtsweg. An alles andere habe ich den Glauben verloren. Und dass der Rechtsweg steinig und zeitaufwendig ist, sehen wir seit Jahrzehnten :(
Goldene Vier:
Hier mal eine Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Beihilfe in Baden Württemberg, verbunden mit allgemeinen Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Angemessenheit der Alimentation, aber auch im Konkreten zu Kürzungen der Besoldung sowie der Regelung mittels RVO und insoweit auf Seite 11 unter IV. auch zur VO des Landes Niedersachsen
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2024/07/Betrachtung-von-BVerwG-5-C-5.22-21.07.24.pdf
Marco Lorenz:
Gibt es noch weiter Stellungnahmen aus der Verbandsbeteiligung und das in der Stellungnahme des DGB angesprochene Gutachten des Dr. Torsten Schwan vom 11.01.2024 irgendwo zum Nachlesen?
Gerade die Höhe der Beträge ist hier in Nds. auffallend niedrig, vor allem unter dem Hintergrund, das Bremen die Familienergänzungszuschläge rückwirkend zum 01.01.2024 noch einmal deutlich erhöht und zwar auf 375,00 € pro Kind für das erste bis dritte Kind sowie auf 385,00 € pro Kind ab dem 4. Kind.
Kirk40:
Moin in die Runde,
wie sieht das eigentlich mit Alleinerziehenden aus ? Ich habe diesbezüglich überhaupt nichts gefunden.
Kirk40:
Moin, Moin
habe heute meine Erklärung zum Familienergänzungszuschlag abgegeben. Gibt es schon Erfahrungswerte hinsichtlich der Bearbeitsdauer und Bescheidung ?
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