Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
SamFisher:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 22.04.2024 09:14 ---Sachbearbeitung mit einer E13 zu vergüten, empfinde ich schon eher ungewöhnlich - hier müssen die Stelleninhaber also bereits über entsprechende Fähigkeiten verfügen. Eine Zulage würde sich erst anbieten, wenn die eingeforderte Leistung weit übertroffen wird. "Mein Porsche muss auch mal tanken" ist leider keine griffige Begründung ;D ;)
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Das Problem ist, dass es keine Legaldefinition des Begriffes "Sachbearbeiter" gibt.
Ich kenne im Bund Spannen bei Sachbearbeitung von E8 bis E13 und Referenten zwischen E10 und E15. Sachgebietsleitungen kenne ich zwischen E12 und E14. Und sogar Referatsleitungen haben ich schon mit Beamten im gD erlebt.
Als Teamleiter hatte ich (E12) Beamte im hD und TB mit E14 im Team. Wir sind damit wunderbar klar gekommen, weil jeder wusste, dass er sich auf den anderen in seiner Rolle verlassen konnte, weil sie sehr qualifizierte wissenschaftliche Arbeiten machten und meinen Job nicht mal hätten geschenkt haben wollen.
Viel wichtiger finde ich es, das Tätigkeiten mit vergleichbarem Anspruch/Umfang/Verantwortung gleich vergütet werden. Bei meiner letzten Stelle (Sachgebietsleitung mit E12) bin ich gegangen, weil ein vergleichbarer SGL E13 bekommen hat und ich das aus Gründen, die ich nicht beeinflussen konnte, nicht erreichen konnte.
Organisator:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 22.04.2024 09:14 ---Warum man mit einem Master, aber ohne einschlägige Berufserfahrung direkt mit Zulagen beschenkt werden sollte, erschließt sich mir nicht wirklich.
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Weil man es kann und ansonsten über Alternativen verfügt. Daher ist es doch nur fair, dem AG die Möglichkeit einer Gehaltserhöhung zu geben statt sich gleich etwas anderes zu suchen.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: SamFisher am 22.04.2024 10:08 ---
Das Problem ist, dass es keine Legaldefinition des Begriffes "Sachbearbeiter" gibt.
....
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Da hast Du natürlich vollkommen Recht.
Wo ich hier das eigentliche "Problem" sehe: Es muss schon eine besondere Begründung geben, wenn man in einem Pool von Sachbearbeitern eine privilegierte Bezahlung erhalten möchte. Das fehlt mir ein wenig bei der gesamten Fragestellung.
--- Zitat von: Organisator am 22.04.2024 10:20 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 22.04.2024 09:14 ---Warum man mit einem Master, aber ohne einschlägige Berufserfahrung direkt mit Zulagen beschenkt werden sollte, erschließt sich mir nicht wirklich.
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Weil man es kann und ansonsten über Alternativen verfügt. Daher ist es doch nur fair, dem AG die Möglichkeit einer Gehaltserhöhung zu geben statt sich gleich etwas anderes zu suchen.
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Dann muss man eben die Alternativen nutzen. Aus Personaler-Sicht machen solche Zulagen mit der Begründung "Arbeitnehmer hat sich das gewünscht" aber keinen Sinn. Das gilt übrigens in der pW noch viel mehr - insbesondere im AT-Bereich.
MoinMoin:
Ein Personaler wird auf den "Wunsch" des AN eingehen, die Begründung lautet da so einfach wie simpel:
Ich bekomme es woanders, möchte aber gerne bei euch bleiben, wenn ich dieses Entgelt bei euch erhalt.
Und da ist es scheiß egal, ob man dadurch mehr als die alten Kollegen oder als der Vorgesetzte bekommt, das ist kein Argument dagegen (zumindest habe ich seinerzeit es bei mir so erlebt und entsprechende Bezahlung erhalten).
Organisator:
Sachbearbeiter bearbeiten Geschäftsvorfälle bis zur Entscheidungsreife.
Für manche Geschäftsvorfälle bedarf es einer Ausbildung, eines Studiums oder eines wissenschaftlichen Studiums. Insoweit ist es schwer vom Begriff "Sachbearbeiter" auf eine bestimmte Bezahlung zu schließen.
Es sei denn, es handelt sich um ein Bundesministerium, da sind "Sachbearbeiter" die Beschäftigten im gD (oder vergleichbar), ohne dass sie tatsächlich Sachbearbeitungsaufgaben erledigen müssten.
___
Aus Personalersicht hat es Sinn, einen Beschäftigten zu halten, wenn es für den AG förderlich ist. Insoweit ist die Begründung, dass der Mitarbeiter nur bleibt, wenn er mehr Geld bekommt, durchaus nachvollziehbar.
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