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Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation

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ReKo1808:

--- Zitat ---• Kanzleikosten i.H.v. ca. 5000€ für die erste Instanz
Diese Summe wird für den Einzelnen geringer, je mehr Klagewillige zusammenkommen.
--- End quote ---

nur zum Verständnis:
die 500€ bleiben fest Pro Person und die 5.000€ sind die Kosten für die Klage und teilen sich durch x Kläger?

PolareuD:

--- Zitat von: ReKo1808 am 06.05.2024 07:08 ---
--- Zitat ---• Kanzleikosten i.H.v. ca. 5000€ für die erste Instanz
Diese Summe wird für den Einzelnen geringer, je mehr Klagewillige zusammenkommen.
--- End quote ---

nur zum Verständnis:
die 500€ bleiben fest Pro Person und die 5.000€ sind die Kosten für die Klage und teilen sich durch x Kläger?

--- End quote ---

Da Sammelklagen hier nicht zulässig sind, muss jeder selbst Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Die ca. 500€ sind dementsprechend die Gerichtskosten, die pro Klageerhebung fällig werden. Laut Berliner-Besoldung.de betragen die Kosten eines Rechtsanwalts  in dem Zusammenhang 1500-2000€ (https://www.berliner-besoldung.de/faq/ ). Das sind Kosten, die im Rahmen einer Honorarvereinbarung anfallen, wenn eine Person sich anwaltlich vertreten lässt. Wenn mehrere Personen sich zusammenschließen steigt der Kostenaufwand natürlich an, jedoch nicht linear, so dass wir aktuell mit ca. 5000€ kalkulieren. Bei 10 Personen würde der Kostenaufwand für den Einzelnen bei 500€ liegen, bei 20 Personen entsprechend bei 250€, usw. Der exakte Kostenaufwand wird aber erst feststehen, wenn die Kanzlei Neie weiß mit wie vielen Mitstreitern sie planen kann.

ReKo1808:
Danke für die schnelle Antwort. :)

RobertArnold:
Ich würde mich auch beteiligen, bitte den Link zur Signal-Gruppe schicken.
Bisher keinen Widerspruch eingelegt.

A14, ein Kind, verheiratet.

edeserver:
Ich bitte auch um Kontaktaufnahme um der Signalgruppe Beitreten zu können. Seit 2021 legen meine Frau und ich Widersprüche ein.

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