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Ladung
leinadi38:
Ich möchte mich dem Gerichtstermin stellen und hingehen.
Möchte den Antrag auf Sonderurlaub umgehen, da die Begründung auf der Ladung "lt. GewSchG" aus meiner Sicht nicht stimmt bzw. in Augen meines Dienstherren Fragen aufwirft.
Seht ihr eine Möglichkeit dies zu umgehen?
2strong:
Da Du als Lehrer auf andere Weise unter der Woche nicht frei bekommen dürftest, bleibt Dir praktisch ja nur die Lüge in Form einer Krankmeldung.
Landesdiener:
--- Zitat von: Landesdiener am 22.04.2024 16:15 ---Kurzum, du gehst zu deinem Schulleiter, zeigst ihm die teilgeschwärzte Ladung und der Unterricht sollte entsprechend durch Vor- und Nacharbeit verlegt werden.
--- End quote ---
Ich zitiere mich selbst, um deine Frage erneut zu beantworten.
Eine teilgeschwärzte Ladung sollte für den Schulleiter sicher ausreichend sein, da die Freistellung ja nicht am Grund bzw. Inhalt des Verfahrens hängt.
Mich wundert es, dass solche Details überhaupt in der Ladung drin stehen. Vielleicht kannst du auch beim Gericht nach einer neutraleren Ladung fragen.
Saggse:
--- Zitat von: leinadi38 am 23.04.2024 07:30 ---Möchte den Antrag auf Sonderurlaub umgehen, da die Begründung auf der Ladung "lt. GewSchG" aus meiner Sicht nicht stimmt bzw. in Augen meines Dienstherren Fragen aufwirft.
--- End quote ---
Die Begründung ist aber korrekt und welche Frage, die du nicht guten Gewissens beantworten kannst, sollte dein Dienstherr denn stellen? Eine andere Baustelle ist freilich die daraus entstehende Gerüchteküche, aber der gegenüber ist man ja keine Rechenschaft schuldig und kann entsprechend "freier" agieren. Ich persönlich würde hier darlegen, dass ich das "Augen auf bei der Partnerwahl!" wohl besser hätte beherzigen sollen, dass es nicht ohne Grund meine Ex ist und dass ich keine öffentliche Schlammschlacht inszenieren und daher nichts weiter dazu sagen möchte. Gerade in einem schulischen Umfeld, wo es ein wahnsinnig großes Geflecht an Beziehungen und Kontakten gibt, halte ich die Annahme, dass wirklich niemand was davon erfährt, ohnehin für ziemlich gewagt.
Auf gar keinen Fall würde ich mich wegen sowas zu irgendeinem Dienstvergehen hinreißen lassen.
Die Ladung teilweise zu schwärzen oder mit Verweis auf Deine dienstliche Tätigkeit um eine neutralere Ladung zu bitten, ist freilich auch noch eine Option. Insbesondere Ersteres könnte aber andeuten, dass Du etwas zu verheimlichen hast und deswegen erst Neugier wecken...
Alexander79:
So langsam kommen wir der Sache näher.
Du schreibst du bist Antragsgegner.
So, da du aber immer noch zuviel verheimlichst um dir adäquat zu antworten, spekuliere ich jetzt mal.
Sollte deine Ex Lebensgefährtin ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt haben und gerichtlich dagegen vorgehen willst muss ich dir leider sagen, steht dir meines Erachtens kein Sonderurlaub zu.
Denn Beamten steht eigentlich nur Sonderurlaub für staatsbürgerliche Pflichten zu.
Das würde ich in diesem Fall erstmal verneinen, da du ja angeblich der Grund für die Verhandlung bist.
Ich möchte aber ausdrücklich nochmal darauf hinweisen das ich dich hier nicht "verurteile", denn einer meiner besten Freunde wurde auch bei der Polizei angezeigt, weil er angeblich seine Ex Freundin misshandelt hat, was sich nachträglich als unwahr herausstellte.
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