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[BY] Freigabeerklärung
Lehrer:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin verbeamteter Lehrer an einer Berufsschule in Dienst des Freistaates Bayern. Ich wollte mich zur Stadt München versetzen lassen (um nicht täglich zwei Stunden zu pendel) und habe deshalb nach einer Freigabeerklärung ersucht. Diese wurde von meiner zuständigen Regierung (Oberbayern) bzw der Schulleitung abgelehnt. Kann ich dagegen vorgehen oder etwas tun?
Dankeschön!
Landesdiener:
Ich denke nicht, dass man dagegen vorgehen kann. Alternativ bliebe die Entlassung und Neuverbeamtung.
Taigawolf:
--- Zitat von: Landesdiener am 24.04.2024 08:25 ---Ich denke nicht, dass man dagegen vorgehen kann. Alternativ bliebe die Entlassung und Neuverbeamtung.
--- End quote ---
Bevor man die Entlassung beantragt sollte man doch eher versuchen, sich raubernennen zu lassen.
Landesdiener:
Ob man die Entlassung beantragt oder diese Kraft Gesetz eintritt, weil es ein neues Beamtenverhältnis begründet wird, läuft auf das Gleiche raus. Es ist keine Versetzung sondern eine Neuverbeamtung/Neueinstellung.
Garfield73:
Das Kultusministerium macht offenbar das gleiche, was inzwischen auch das Finanzministerium in Bayern so handhabt.
Es werden grundsätzlich keine Freigaben mehr erteilt.
Das verteuert es für die übernehmende Behörde.
Einen Anspruch auf Freigabe gibt es nicht.
Wenn der Stadt München das Verhältnis zur Regierung egal und die Personalnot groß genug ist, werden sie dich trotzdem haben wollen.
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