Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

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Taigawolf:

--- Zitat von: Landesdiener am 24.04.2024 15:04 ---Ja, natürlich sollte man erst die Sicherheit für das neue haben.

Zu einem Versorgungslastenausgleich kommt es doch bei einer Entlassung und Neuverbeamtung im Gegensatz zur Versetzung doch gerade nicht oder?

--- End quote ---

Stimmt, da hast Du Recht. Habe es falsch formuliert. Mir ging es darum, dass dem neuen Dienstherr vielleicht plötzlich klar wird, dass eine Ernennung hinsichtlich Versorgungskosten wie Pension etc. teuer werden könnte, je nach persönlicher Konstellation.

@Thomber eben nicht. Normalerweise muss es nahtlos sein, dann wird bei einer Versetzung der Versorgungslastenausgleich gemacht (wenn sich die Dienstherren einigen können).

SamFisher:

--- Zitat von: Garfield73 am 24.04.2024 12:47 ---Das Kultusministerium macht offenbar das gleiche, was inzwischen auch das Finanzministerium in Bayern so handhabt.

--- End quote ---

Manchmal frage ich mich, was die Leute, die so war entscheiden, erwarten... Anstatt sich Gedanken zu machen, wie man so attraktiv wird, dass die Leute freiwillige bleiben oder zu einem kommen, riskiert man eine verwaiste Stelle und unerledigte Arbeit, weil der Beamte aus Frust krank wird und bei Anwesenheit offen und jedem zeigt, das er keine Lust hat.

Eine solche Person richtet mehr Schaden an, als die ganze Stelle gar nicht zu haben.

clarion:
Wenn es insgesamt einfach zu wenige Leute gibt, hilft Attraktivitätsteigerung nur marginal. Leute entscheiden sich wegen der Work-Life-Balance für oder gegen bestimmte Standorte und nicht weil es E-Bikes und Obstkörbe gibt.

Wer sich verbeamten lässt, muss auch die negativen Seiten des besonderen Dienst- und Treueverhältnis in Kauf nehmen.

Lehrer:
Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kommt für mich nicht in Frage und die Stadt möchte auch keine Raubernennung durchführen.

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