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Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

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ike:
Auf keinen Fall kündigen!
Alle Leistungen stehen Dir von Rechts wegen bzw. aufgrund Tarifs zu.
Die Inflationsausgleichprämie steht dir zu, weil die Preise in den letzen Jahren irrsinnig gestiegen sind.
Der Staat ist auch kein Heiliger, er setzt regelmäßig die Fäuste ggü. ANern ein, dies sieht man oft bei Eingruppierung.

SamFisher:

--- Zitat von: Candide die Optimistische am 25.04.2024 12:04 ---
--- Zitat von: SamFisher am 25.04.2024 11:53 ---Für mich ist die Teilerwerbsminderung eine der schlimmsten Klauseln und ich würde niemals eine Teilerwerbsrente beantragen, solange ich das nicht aus irgendwelchen zwingenden Gründen muss. Ich bin teilweise eingeschränkt (möglicherweise sogar nach Unfall schuldlos) und verliere dann aber meinen kompletten Arbeitsplatz. Keine Ahnung, welche Gewerkschaft das mit verbrochen hat.

--- End quote ---

da würde ich aber doch den § 33 Abs. 3 nicht unter den Tisch fallen lassen wollen:

"Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet bzw. ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn die/der Beschäftigte nach ihrem/seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, und der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids ihre/seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt."

--- End quote ---

Der AN kann nur bitten und notfalls vor Gericht ziehen. Aber zuerst entscheidet der Arbeitgeber - und bekanntermaßen oftmals willkürlich. Alles schon erlebt, und der Mitarbeiter hatte keine Kraft für einen Gerichtsprozess.

clarion:
Ich gehe davon aus, dass Koschte das Geld aus der Arbeitsmarktrent braucht!

Nach 18 Monaten läuft das Krankengeld aus. Die Teilerwerbsunfähigkeitsrente wird zum Leben nicht reichen.  Wenn sie nicht Teilzeit arbeiten kann, dann ist die Arbeitsmarktrente die einzige Hoffnung!

Candide die Optimistische:

Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld würde das Arbeitsverhältnis weiterbestehen mit gleichzeitigem Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Ist halt die Frage, ob das oder die Arbeitsmarktrente finanziell günstiger ist.

Koschte:

--- Zitat von: clarion am 25.04.2024 19:21 ---Ich gehe davon aus, dass Koschte das Geld aus der Arbeitsmarktrent braucht!

Nach 18 Monaten läuft das Krankengeld aus. Die Teilerwerbsunfähigkeitsrente wird zum Leben nicht reichen.  Wenn sie nicht Teilzeit arbeiten kann, dann ist die Arbeitsmarktrente die einzige Hoffnung!

--- End quote ---

So ist es. Mein Plan ist es, noch bis zum Ablauf des Krankengeldes (über die Kündigungsfrist hinaus) das Krankengeld zu beziehen, falls mir die Arbeitsmarktrente nicht bewilligt wird. Da ich nicht weiß, ob es für eine medizinische volle Rente reicht, muss ich aus gesundheitlichen kündigen, um die Chance auf Arbeitsmarktrente zu erhöhen. Ob ich trotz Attest eine Sperre kriege, darüber mache ich mir später Gedanken.

ALG1 bräuchte ich dann nur noch anderthalb Jahr, bis ich 62 bin und in die Schwerbehindertenrente wechseln kann.

PS. Den Weiterbeschäftigungsantrag hatte ich damals gestellt, die Teilerwerbsminderungsrente hab ich schon zwei Jahre.

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