Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
Koschte:
--- Zitat von: Candide die Optimistische am 26.04.2024 08:08 ---
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld würde das Arbeitsverhältnis weiterbestehen mit gleichzeitigem Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Ist halt die Frage, ob das oder die Arbeitsmarktrente finanziell günstiger ist.
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ALG ist geringfügig höher als die dazukommende andere Hälfte der VBL plus die andere Hälfte der Teilrente. Aber richtig lustig ist es bei der Arbeitsagentur auch nicht. Zur Not muss ich mich halt mit denen noch bis zur Schwerbehindertenrente rumärgern. Ich müsste mich ja zumindest für Teilzeit zu Verfügung stellen. Aber vielleicht hätte ich auch Glück, würde dort in der Reha-Abteilung landen und in Ruhe gelassen werden.
clarion:
Die in der Rehaabteilung bemühen sich intensiv um Vermittlung, von wegen in Ruhe gelassen werden...... Das mag bei Ü60 vielleicht anders aussehen.
So ging es mir vor ca. 10 Jahren als ich mal Kundin in der AfA war.
Koschte:
Ich hoffe es, dass es Ü60 besser ist.
Koschte:
--- Zitat von: clarion am 25.04.2024 06:44 ---Ich würde einen Rentenberater einschalten, der sich in dem Gebiet auskennt. Evtl. ist es besser, wenn der AG Dir kündigt, d.h. personenbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist.
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Das machen die bei uns im Finanzamt nicht. Die haben auch keine Lust, das Intergrationsamt zu bemühen.
Candide die Optimistische:
--- Zitat von: Koschte am 27.04.2024 23:41 ---ALG ist geringfügig höher als die dazukommende andere Hälfte der VBL plus die andere Hälfte der Teilrente. Aber richtig lustig ist es bei der Arbeitsagentur auch nicht. Zur Not muss ich mich halt mit denen noch bis zur Schwerbehindertenrente rumärgern. Ich müsste mich ja zumindest für Teilzeit zu Verfügung stellen. Aber vielleicht hätte ich auch Glück, würde dort in der Reha-Abteilung landen und in Ruhe gelassen werden.
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ich kenn ja immer nur die Sicht des Arbeitgebers, aber wir haben viele Mitarbeiter mit Teil-EU-Rente, die wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld ALG1 beziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Vermittlungsversuche gibt, weil des Arbeitsverhältnis ja weiterbesteht.
Hast Du schon mal die Krankenkasse nach Möglichkeiten gefragt? Ich wundere mich immer, wie das im Hintergrund läuft, weil das bei uns auch öfter mal Mitarbeiter sind, die im Sozialversicherungsdschungel offensichtlich keinen Durchblick haben aber trotzdem den richtigen Weg finden.
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