Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
clarion:
Hallo Koschte, dann kannst Du Dich ja entspannt zurück lehnen und die Dinge auf Dich zukommen lassen.
An Alle, gibt es das ALG 1 in solchen Fällen auch nur 1 Jahr?
Koschte:
Nein, ich bin doch schon über 58 da gibt es 24 Monate, falls ich keine Sperrzeit bekomme.
Koschte:
--- Zitat von: Candide die Optimistische am 29.04.2024 11:10 ---
.. aber wir haben viele Mitarbeiter mit Teil-EU-Rente, die wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld ALG1 beziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Vermittlungsversuche gibt, weil des Arbeitsverhältnis ja weiterbesteht.
--- End quote ---
Nach dem Auslaufen des Krankengeldes landet man (wenn einen der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur auf über sechs Monate für unter 3 Stunden leistungsfähig einschätzt) in der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung und bekommt in aller Regel nach dieser Regelung ALG1.
Aber die DRV hat mir gesagt, dann gibt es erstmal keine Arbeitsmarktrente, da das Dienstverhältnis noch bestehtd und nicht beendet ist. Deswegen hab ich ja den Plan mit der Kündigung 👍
MoinMoin:
"bis ich 62 bin und in die Schwerbehindertenrente wechseln "
Wie hoch sind denn da die Abschläge? Oder entfällt das bei der Schwerbehindertenrente ?
ich1974:
Geld vom Arbeitsamt bekommt man nur, wenn man auch arbeitsfähig ist. Nach der Aussteuerung bezieht sich das auf die bis zur Aussteuerung ausgeübte Tätigkeit. Nach einer Kündigung müsste man jede Arbeit annehmen, die einem die Agentur zuweist. Arbeitslosengeld kann man daher leichter bekommen, wenn man noch einen Arbeitsvertrag hat nur vom AG kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann.
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