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Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

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Koschte:

--- Zitat von: MoinMoin am 30.04.2024 10:18 ---"bis ich 62 bin und in die Schwerbehindertenrente wechseln "

Wie hoch sind denn da die Abschläge? Oder entfällt das bei der Schwerbehindertenrente ?

--- End quote ---

Meine Rentenhöhe ist durch die Teil-Erwerbsminderungsrente schon fix. In der sind ja auch schon 10,8 % Abschlag enthalten. Die Folger Rente wird in der gleichen Höhe weiter gezahlt. Durch Teilzeitarbeit konnte ich die geschenkten Punkte nicht toppen. Ich bekomme dann mit 62 das doppelte der Teil-Erwerbsminderungsrente. Ich hab jetzt knappe 40.000 verdient und die geschenkten Punkte wurden aus 55.000 gebildet ungefähr. Da kann ich mit Teilzeitarbeit nicht rankommen.
Bei der VBL das Doppelte ebenso. Wurde hochgerechnet bis 60 und trotzdem muss ich immer weiter einzahlen. Wird auch nicht mehr.

Koschte:

--- Zitat von: Candide die Optimistische am 26.04.2024 08:08 ---
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld würde das Arbeitsverhältnis weiterbestehen mit gleichzeitigem Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Ist halt die Frage, ob das oder die Arbeitsmarktrente finanziell günstiger ist.

--- End quote ---

Ist sie nicht. Aber ich bin jetzt erst mal lieber für geklärte Verhältnisse. Auch das Krankengeld ist 700 € höher wenn ich das noch bis zum Schluss durchziehen könnte bis nächsten Juli. Aber wer weiß was das Arbeitsamt und die Krankenkasse noch für Stress machen. Ich will einfach endlich meine Ruhe. Heute kam eine Einladung zum BEM da kann ich das mit meiner Kündigung zum Jahresende anbringen und alle werden entsetzt gucken 🫣

Koschte:

--- Zitat von: ich1974 am 30.04.2024 10:24 ---Geld vom Arbeitsamt bekommt man nur, wenn man auch arbeitsfähig ist. Nach der Aussteuerung bezieht sich das auf die bis zur Aussteuerung ausgeübte Tätigkeit. Nach einer Kündigung müsste man jede Arbeit annehmen, die einem die Agentur zuweist. Arbeitslosengeld kann man daher leichter bekommen, wenn man noch einen Arbeitsvertrag hat nur vom AG kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann.

--- End quote ---
Ich weiß. Die Nahtlosigkeitsregung würde ich ME auf jeden Fall bekommen. Und bei einer Kündigung würde ich mich nach Auslaufen des KG selbstverständlich halbtags zur Verfügung stellen. Aber ALG ist noch lange kein Thema, ich hab noch ein Jahr Krankengeld. Etwa ein halbes Jahr nach Ende der Kündigungsfrist müsste die TK noch weiter zahlen. Und das werde ich nötigenfalls gerichtlich durchsetzen. Ich glaube aber eher daran, dass ich dann ab Januar eine Arbeitsmarktrente bekomme. Oder sogar rückwirkend volle medizinische, wenn es ganz schlecht kommt. Diese möchte ich eigentlich gar nicht haben, da ich viel zurückzahlen müsste vom Krankengeldzuschuss und so weiter.

ich1974:
Bei einer vollen Rente würde ich mit der Rentenversicherung über den Rentenbeginn reden und diesen auf einen Zeitpunkt legen, der mir passt, z. B. nach Auslaufen des Krankengeldzuschusses.

Warum sich selbst Stress machen und noch vor Auslaufen des Krankengeldes Kündigen?

ike:
Nein!
Dem AG auf keinen Fall etwas von einer Eigenkündigung sagen, das wird bei einer Kündigung durch den AG gegen Dich verwendet werden.
Wir sind im Ö.D., das heißt: aussitzen,  nichts machen, den alles kann ein Fehler sein, wenn man vorprescht. Warten auf Aktion des AG.

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