Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

<< < (8/11) > >>

clarion:
So ist es. Wenn die Krankenkasse das nächste Mal anruft, sagst Du dass Du nur noch schriftlich mit denen verkehren willst, und dann blockst Du die Rufnummer, oder lässt das Telefon halt klingeln.

Was soll denn passieren? Die Teilerwerbsminderung ist nachgewiesen und fertig.

Koschte:
Ja natürlich haben sie mir schriftlich gedroht,  ich telefoniere mit denen schon lange nicht mehr.
Den Anwaltstermin hatte ich sowieso wegen dem Sinn und Zweck der Kündigung wegen der Arbeitsmarktrente. Da hab ich aber dann wenigstens mal einen an der Hand,
 wenn die Krankenkasse nicht einlenkt.
Bei der letzten AU im Oktober hatte ich „ Wegen Zweifeln der Krankenkasse an der AU“ auch schon während der Entgeltfortzahlung eine Begutachtung vom medizinischen Dienst (telefonisch*lach*). Da hielt dieser ja die Erwerbsminderung für gefährdet und die Krankschreibung für begründet. Ich denke auch, dass die diesmal nur bellen und vielleicht eine Rehabilitations-Aufforderung schicken. Gegen die will ich aber auch Widerspruch einlegen, denn mit dem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente muss dem Genüge getan sein.

troubleshooting:
Im Falle (und, davon gehe ich mal aus) einer vorliegenden Rechtsschutzversicherung, finde ich die Unterstützung von Fachanwälten gut. Zumindest sorgen diese dann oft für Waffengleichheit.

Nur nicht einschüchtern lassen. Krankenkassen spielen inzwischen ganz oft ein mieses Spiel.

Koschte:

--- Zitat von: troubleshooting am 02.05.2024 09:41 ---Im Falle (und, davon gehe ich mal aus) einer vorliegenden Rechtsschutzversicherung, finde ich die Unterstützung von Fachanwälten gut. Zumindest sorgen diese dann oft für Waffengleichheit.

Nur nicht einschüchtern lassen. Krankenkassen spielen inzwischen ganz oft ein mieses Spiel.

--- End quote ---

Ja die hatte ich für teures Geld extra vor 4 Jahren abgeschlossen, damit auch Sozialrecht im vorgerichtlichen Verfahren enthalten ist. Das kann ich auch mal nutzen. Die Erstberatung fällt ja leider unter meine Selbstbeteiligung 🤪

ich1974:
Eine Reha Maßnahme von der Rentenversicherung dient grundsätzlich der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Sollte die Reha nicht erfolgreich verlaufen ist der Rehaantrag als Rentenantrag umzudeuten. Warum dann die Reha ablehnen? Es gibt auch eine Mitwirkungspflicht. Währende der Reha zahlt evtl. die Rentenversicherung Lohnersatzleistungen, evtl. verlängert sich dadurch Krankengeld oder ALG, und man hat zusätzliche Atteste für eine Rente.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version