Autor Thema: Kündigung aus gesundheitlichen Gründen  (Read 20863 times)

Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #45 am: 04.05.2024 11:24 »
Eine Reha Maßnahme von der Rentenversicherung dient grundsätzlich der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Sollte die Reha nicht erfolgreich verlaufen ist der Rehaantrag als Rentenantrag umzudeuten. Warum dann die Reha ablehnen? Es gibt auch eine Mitwirkungspflicht. Währende der Reha zahlt evtl. die Rentenversicherung Lohnersatzleistungen, evtl. verlängert sich dadurch Krankengeld oder ALG, und man hat zusätzliche Atteste für eine Rente.

Das Krankengeld verlängert sich nicht um diese Zeit. Wenn ich bereits einen Rentenantrag gestellt habe, entscheidet sowieso die Rentenversicherung, ob ich vorher zur Reha muss.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #46 am: 04.05.2024 11:27 »
Wieso denn nicht eine Reha machen? Vielleicht ist die Reha ganz nett.

Die Krankenkasse und Du scheinen doch das gleiche Ziel zu haben, nämlich die volle Erwerbsminderungsrente?

Ich denke die wird sowieso abgelehnt. Ich war jetzt schon jedes zweite Jahr zur Reha und immer auf Usedom. Da würde ich dann dieses Jahr wieder hinfahren. Ich bezweifle aber, dass die Rentenversicherung mir noch mal eine Reha bezahlt. Wenn ich fahren müsste, dann fahre ich eben.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #47 am: 04.05.2024 11:28 »
Wieso denn nicht eine Reha machen? Vielleicht ist die Reha ganz nett.

Die Krankenkasse und Du scheinen doch das gleiche Ziel zu haben, nämlich die volle Erwerbsminderungsrente?

Zu 1. Es geht um die Aufforderung einen Reha-Antrag zu stellen. Wie bereits geschrieben, bedeutet das eben nicht, dass man dann in die Reha kommt. Es bedeutet, und damit sind wir bei 2., dass ab dann die RV das verfahren steuert und die KV raus ist (was genau deren Ziel ist).

Genau und das Ziel der Krankenkasse dürfte ja auch schon mit dem Antrag auf volle EMR auf Rente erfüllt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #48 am: 09.06.2024 13:23 »
Die Rentenversicherung hat Wort gehalten. Ich hab doch mein Dienstverhältnis im Finanzamt zum 31. Dezember gekündigt, sofort die Kündigungsbestätigung hingeschickt mit dem Antrag auf volle Rente. Postwendend hatte ich den Bescheid über eine volle befristete Arbeitsmarktrente ab 1. August 2024.

Kann einer bestätigen, dass es jetzt so ist, wie ich denke:

Mein Dienstverhältnis ruht jetzt wegen der befristeten vollen Rente von August bis zum Ablauf meiner Kündigungsfrist am 31.12.2024. Ich bekomme noch anteiliges Weihnachtsgeld für sieben Monate? Ich hab noch zehn Tage Urlaub aus 2023, die sind - glaube ich - verfallen am 31.5.2024. Ich müsste aber den kompletten Urlaub von 2024 bekommen. Es gab doch ein Urteil dass sich auch bei Krankheit und Ruhen bei einer Erwerbsminderungsrente Urlaubsanspruch aufbaut.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #49 am: 09.06.2024 20:27 »
Nachtrag, ich hab noch mal gelesen. Ich müsste 20 Tage gesetzlichen Urlaub am Jahresende bekommen +5 Tage Schwerbehinderten Urlaub.

Anfang Januar habe ich zehn Tage alten Urlaub aus 2023 gehabt. Neun Urlaubstage aus 2023 konnte ich nicht nehmen. Die sind meines Erachtens zum 31. Mai verfallen als tariflicher Mehr-Urlaub. Der Witz ist, unsere Personalabteilung möchte gern auch noch die zehn Tage alten Urlaub aus 2023 von den 20 Tagen in 2024 abziehen, so dass ich am Jahresende nur eine Urlaubsabgeltung von zehn Tagen plus +5 Tagen Schwerbehinderten-Urlaub bekäme. Ich glaub, dagegen würde ich dann vorgehen. Das kommt mir völlig falsch vor.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

ike

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #50 am: 09.06.2024 21:43 »
Nachtrag, ich hab noch mal gelesen. Ich müsste 20 Tage gesetzlichen Urlaub am Jahresende bekommen +5 Tage Schwerbehinderten Urlaub.

Anfang Januar habe ich zehn Tage alten Urlaub aus 2023 gehabt. Neun Urlaubstage aus 2023 konnte ich nicht nehmen. Die sind meines Erachtens zum 31. Mai verfallen als tariflicher Mehr-Urlaub. Der Witz ist, unsere Personalabteilung möchte gern auch noch die zehn Tage alten Urlaub aus 2023 von den 20 Tagen in 2024 abziehen, so dass ich am Jahresende nur eine Urlaubsabgeltung von zehn Tagen plus +5 Tagen Schwerbehinderten-Urlaub bekäme. Ich glaub, dagegen würde ich dann vorgehen. Das kommt mir völlig falsch vor.

Widerspruch -Klage!
Es geht ja immerhin um ein gutes Monatsgehalt, der einem da vorenthalten wird.

Casa

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #51 am: 12.06.2024 11:29 »
Lächerlich.

Im öD kündigen, weil einem Krankengeldzuschuss falsch vorkommt und der AG einen mitschleppen müsste, dann aber ggf. Krankengeld und ALG1 beziehen wollen bzw. die Arbeitsmarktrente beziehen wollen.

Zitat
Die Arbeitsmarktrente ist eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese wird geleistet, wenn die Erwerbsminderung des Versicherten grundsätzlich nur teilweise eingeschränkt ist, jedoch unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage keine Teilzeitbeschäftigung mehr möglich ist.

Das Vorgehen ist rechtsmissbräuchlich, sozialschädlich, insgesamt verachtenswürdig und grenzt schon an Betrug.
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Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #52 am: 12.06.2024 16:44 »
Aha, sonst geht’s dir wohl noch gut, ich kann meinen Teilzeitarbeitsplatz aus Krankheitsgründen nicht mehr ausfüllen und kündige ihn deshalb auf ärztlichen Rat und bekomme deswegen die volle Erwerbsminderungsrente in Form der Arbeitsmarktrente, die sogar 800 € weniger wert ist als das Krankengeld, was ich noch locker ein Jahr hätte weiter beziehen können. Wo ist da bitte der Betrug?

Durch meine Kündigung und meinen rechtzeitigen Rentenantrag spart sich das Amt Inflationsausgleich-Prämie , anteilige Sonderzahlung, jede Menge Urlaubsabgeltung und  die Krankenkasse spart jede Menge Krankengeld und die Arbeitsagentur spart jede Menge Arbeitslosengeld, da die Erwerbsminderungsrente viel niedriger ist. Ich frage noch mal wo ist der Betrug?
 
Beiträge lesen und verstehen…. Ist so wichtig.
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Koschte

Casa

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #53 am: 13.06.2024 13:03 »
Zitat
Da ich nicht weiß, ob es für eine medizinische volle Rente reicht, muss ich aus gesundheitlichen kündigen, um die Chance auf Arbeitsmarktrente zu erhöhen.


Wenn du sagst, du musst kündigen, UM die Chance auf die Arbeitsmarktrente zu erhöhen, ist der Sinn der Aussage recht klar.
Die Kündigung erfolgt nicht wegen der Erkrankung, sondern wegen der Arbeitsmarktrente.

Wer aus medizinischen Gründen kündigen muss, der muss dies tun und hat keine Entscheidungsmöglichkeit. Die Erkrankung erscheint als vorgeschobener Grund für die Kündigung, obwohl das Ziel ist die Arbeitsmarktrente zu erhalten.
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Koschte

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Antw:Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
« Antwort #54 am: 13.06.2024 18:00 »
Das war vielleicht schlecht formuliert. Aber genauso hat es mir die Rentenversicherung ihrem Brief geschrieben. „Sie würden eine volle Rente bekommen, wenn sie nicht immer wieder über 3 Stunden arbeiten gegangen wären.“ Und ja, ich bin immer wieder arbeiten gegangen auf Kosten der Rest-Gesundheit. Und ich habe beim ersten Antrag schon mit einer vollen Rente gerechnet. Ich hab jetzt so oder so gekündigt aus gesundheitlichen Gründen nicht nur aufgrund der Tatsache, dass es dann eine Arbeitsmarktrente geben könnte, was auch gar nicht so sicher war. Die Rentenversicherung hätte auch schreiben können, dass ich ohne Not meinen Teilzeit-Arbeitsplatz aufgegeben habe. Aber sie haben geschrieben, dass dieser nicht leidensgerecht war. Das habe ich ja auch gemerkt, sonst hätte ich nicht gekündigt. Die ganze Aktion hat mich viel Geld gekostet, aber jetzt habe ich wenigstens Sicherheit für die nächsten zwei Jahre und dann gehe ich in die Rente für schwerbehinderte Menschen.

Mit freundlichen Grüßen
Koschte