Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

Abgabe Nebentätigkeit Beamter [BW]

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Versuch:

--- Zitat von: Bruce Springsteen am 29.04.2024 11:30 ---
--- Zitat von: Versuch am 28.04.2024 01:58 ---
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 27.04.2024 20:28 ---Ich habe nur einen Personaler zitiert. Wenn es nix gibt, sag es einfach.

--- End quote ---
Das ist Hörensagen...meine Intention wären Fakten.

--- End quote ---

Ich bin kein Personaler. Da vertraue ich der Meinung schon.

Ansonsten gilt wie in meinem Bereich: "Die Beweislast obliegt nicht nur dem Antragsteller - die stellt keine Einbahnstraße dar!"

--- End quote ---
Welcher Meinung?

Du hast hier etwas raus, was den anderen Beiträge, die Quellenbezug haben, widerspricht.

Ich kann dir nicht folgen...

Bruce Springsteen:
Der Meinung einer Personalstelle/-SB.

Versuch:

--- Zitat von: Bruce Springsteen am 29.04.2024 13:40 ---Der Meinung einer Personalstelle/-SB.

--- End quote ---
O.i., also irrelevant.
Bitte mit Fakten, queljen Meinungen hinterlegen, wenn es Fachfragen sind.
Ansonsten ist das nutzlos.

Danke

Bruce Springsteen:
Bitte.

Versuch:
Das zuständige Referat am RP erteilt keine Antwort, sondern verweist auf den Schulleiter.
Das macht mich etwas sprachlos und ist mal wieder typisch für Beamten.
U.a. deswegen haben wir (und hier völlig berechtigt) einen schlechten Ruf.

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