Autor Thema: [BW] Doppelverdienermodel in BW?  (Read 23915 times)

MitleserBW

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Antw:Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #15 am: 14.05.2024 10:12 »
Das klingt ja mal eindeutig und gut.

LehrerBW

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #16 am: 22.06.2024 07:40 »
Gibt's was Neues dazu im BBW Magazin?

Landesdiener

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #17 am: 24.06.2024 13:52 »
Nur, dass es nicht für gut befunden wird.

axum705

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #18 am: 25.06.2024 07:10 »
Der Gesetzentwurf ist nun im Beteiligungsverfahren. Er kann über das Beteiligungsportal heruntergeladen und auch kommentiert werden:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1

An den bereits dargestellten Rahmenbedingungen hat sich nach schnellem Querlesen nichts geändert. Ohne grundlegende Vorgaben aus Karlsruhe analog zu 2020 werden sich die Besoldungsgesetzgeber weiterhin nicht bemüßigt fühlen, die Besoldung zeitgemäß fortzuentwickeln. Außer natürlich, die zeitgemäße Hinzuverdiener-Familie hilft das Mindestmaß an Besoldung abzusenken.
« Last Edit: 25.06.2024 07:23 von axum705 »

axum705

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #19 am: 25.06.2024 07:48 »
Doch noch ein paar Dinge gefunden:
Der Familienzuschlag für das dritte Kind wird deutlich angehoben. Ab 2015 sind das nun 989,17 €. A7/1 mit drei Kinder und Alleinverdiener bedeutet dann Familienzuschläge in Höhe von 2.338,93 €, was dann mit der Grundbesoldung zusammen A14/3 entspricht.

Für das Jahr 2023 gibt es für die Besoldungsgruppen A7 1-6, A8 1-4 und A9 1-2 weitere Zahlungen für das erste Kind.

Ansonsten geht die Gesetzesbegründung natürlich auf die Prüfungsstufen ein. Z. B. liegt die Nominallohnentwicklung in BW bei 148,68, bei den Beamten bei 139,08. Mit Einbeziehung der Inflationsausgleichszahlung liegt man dann bei 145,35, also alles paletti. Es gibt ausführliche Begründungen, warum das Abstandsgebot auch mit dem 200 € Sockel weiterhin eingehalten wird. Die Anhebung der Einstiegsämter 2022 spiele insbesondere keine Rolle, da der Gesetzgeber das ja durch die Neubewertung aufgrund gestiegener fachlicher Anforderungen machen dürfe.

HABICHThatzweiH

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #20 am: 25.06.2024 10:59 »
Wenn ich das richtig gelesen habe, wird es den Familienergänzungszuschlag ab 2025 bis maximal A10 Stufe 1 geben.
Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Partner im Jahr 5.999 € verdient? Bekommt man dann theoretisch den vollen Zuschlag oder wie verhält sich das? Habe dazu nichts gefunden oder überlesen.

Ich hab mir mal den Spaß gemacht eine Alleinverdiener-Familie mit 2 Kindern in A7 Stufe 1 und A11 Stufe 1 gegenüber zu stellen. Der Netto-Unterschied beträgt mit Zuschlag nur noch unter 250 €. Und das mit einem VIER Besoldungsgruppen höheren Amt.
Die Besoldung ist nur noch ein einziger Flickenteppich. Es wird höchste Zeit, dass es eine grundlegende Reform gibt. So kann es nicht weitergehen.

LehrerBW

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #21 am: 25.06.2024 15:23 »
Tja...da muss man sich bei diesem Gebaren der Landesregierung dann halt auch nicht wundern wenn der verarschte Beamte sich entsprechende Auszeiten gönnt 🤷‍♂️
Es fing schon an bei den nach oben abschmelzenden Zuschlägen.
Aber die hat der BBW ja brav abgenickt...diese Jubelperser.

homonovus

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #22 am: 01.07.2024 13:59 »
Der Städtetag hat letzte Woche dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Kam per Rundschreiben an die Mitglieder:

Neues Gesetz zur Beamtenbesoldung schafft noch mehr Bürokratie

Stuttgart. Der Städtetag fordert einen Dialog für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Anlass ist ein Gesetzentwurf im Besoldungsrecht, der unnötige zusätzliche Bürokratie in die Personalämter bringt.
Mehr Bürokratie steht in eklatantem Widerspruch zu den erklärten Zielen der Entlastungsallianz, die auf Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung im öffentlichen Sektor abzielt. Bei dem Gesetz geht es im Kern darum: In Zukunft soll es nach dem Willen des Finanzministeriums neben dem Familienzuschlag für bestimmte Besoldungsgruppen auch einen sogenannten Familienergänzungszuschlag geben, den aber
betroffene Beamtinnen und Beamte selbst beantragen müssen. Grund für dessen Einführung sei laut Land die Erreichung eines Besoldungsniveaus von mindestens 115 Prozent der Grundsicherung.


Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, erklärt dazu: „Der Städtetag Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich die gefundene Lösung zur Übertragung des Tarifergebnisses. Der davon unabhängig und neu geschaffene Familienergänzungszuschlag schafft jedoch zusätzliche Komplexität und darunter leiden Verständlichkeit und Transparenz der Besoldung noch weiter. Der antragsabhängige
Zuschlag erzeugt neuen Verwaltungsaufwand und betrifft nur eine kleine Gruppe von Beamtinnen und Beamten
in den unteren Besoldungsgruppen. In manchen Städten gar nur eine einstellige Zahl an Fällen. Gleichzeitig bringt er der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller in einzelnen Fällen einen Zuschlag in Höhe von nur fünf Euro monatlich ein – quasi eine Tasse Kaffee. Trotzdem muss der Antrag geprüft und gestellt werden. Der bürokratische Aufwand steht damit in keinem Verhältnis zum Ertrag.“

Es sei nicht nachhaltig, die Besoldungsregeln laufend an neue Urteile anzupassen. Deshalb brauche es dringend eine verfassungs- und zeitgemäße Besoldung im öffentlichen Dienst anstatt sie immer wieder mit neuen Elementen noch unübersichtlicher zu machen. Für einen attraktiven und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst
sind nach Ansicht des Städtetags aber auch weitere langfristige, strukturelle Anpassungen erforderlich. Dazu gehörten vereinfachte Laufbahnwechsel, Seiten- und Quereinstiege, flexiblere Arbeitszeitmodelle sowie eine stärkere Leistungsorientierung. Auch das angekündigte Lebensarbeitszeitkonto
sei nötig.

Ralf Broß: „All diese Maßnahmen sind unerlässlich, um dem wachsenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Transformation in diversen Bereichen kann nur dann erfolgreich sein, wenn der öffentliche Dienst ein ganzheitliches Update erfährt. Wir brauchen deswegen ein konzertiertes Vorgehen, um den öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen. Hierzu regen wir einen Dialog zwischen dem Land, den kommunalen Vertretern und weiteren Verbänden an – so machen es auch andere Bundesländer schon vor.“

axum705

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #23 am: 01.07.2024 21:33 »
Es wäre zu wünschen, wenn Gemeinde-, Städte- und Landkreistag als ein Teil der öffentlichen Arbeitgeber bzw. Dienstherren gemeinsam hier konzertiert öffentlichkeitswirksam auftreten würden. Der Landkreistag hat ja bereits 2023 ein Positionspapier für die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes allgemein und im Speziellen für das Berufsbeamtentums veröffentlicht:
https://www.landkreistag-bw.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Downloads/Positionen_u_Stellungnahmen/2023/Positionspapier_Staerkung_der_Attraktivitaet_des_oeffentlichen_Dienstes.pdf

Ohne Druck wird nichts passieren.

Taigawolf

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #24 am: 02.07.2024 07:56 »
Es sei nicht nachhaltig, die Besoldungsregeln laufend an neue Urteile anzupassen. Deshalb brauche es dringend eine verfassungs- und zeitgemäße Besoldung im öffentlichen Dienst anstatt sie immer wieder mit neuen Elementen noch unübersichtlicher zu machen.

Da hat der Städtetag wohl übersehen, dass für die Landesregierung genau das eben das Ziel ist. Immer noch unübersichtlicher, damit möglichst irgendwann selbst Gerichte nicht mehr durchblicken. Und natürlich immer schön an den Beamten sparen, anstatt mal einen ordentlichen Schluck aus der Pulle zu nehmen und einfach angemessen zu besolden.

clarion

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #25 am: 02.07.2024 12:26 »
Da die Grundbesoldung für eine 4K Familie reichen soll, sind Familienzuschläge erst ab dem dritten Kind angezeigt und kein Partnerzuschlag notwendig.

Die Abstände zwischen Ämtern und Stufen kann man einmal sauber und rechtskonform mit ausreichend Sicherheitsabstand zum Bürgergeld ermitteln. Die Zahl der Stufen kann auch auf fünf oder sechs Stufen zusammengestrichen werden. Danach wird die Besoldung wie die Renten und Diäten automatisch mit der Inflation angepasst und fertig ist ein bürokratiearmes und nachhaltiges Besoldungssystem. Und alle sind glücklich. Die Lösung kann so einfach sein.

Grandia

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #26 am: 02.07.2024 14:14 »
Klingt nach Schweiz...

Ozymandias

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #27 am: 09.07.2024 15:27 »
Früher hat BW ja nach Besoldsgruppen gestaffelt die Besoldung erhöht. Das wurde dann irgendwann vom BVerfG verboten, vielleicht im Urteil zur Eingangsbesoldung, ich weiß es nicht.

Aber weiß jemand ob es für diese verfassungswidrige Praxis Nachzahlungen gab, für Betroffene die Widerspruch eingelegt haben?

Ansonsten weiter fleißig auf dem Beteiligungsportal kommentieren:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1

axum705

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #28 am: 09.07.2024 21:56 »
Das war 2017/2018. Die Besoldungserhöhungen wurden dann einfach zu neuen Zeitpunkten für alle Besoldungsgruppen gleich vorgenommen. Ein Widerspruch war nicht notwendig. Ursache war folgendes Urteil des BVerfG (betraf Sachsen):
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html
Interessant sind darin übrigens die Ausführungen zur Besoldung im Allgemeinen und zum Abstandsgebot im Speziellen (ab RN 65). Die zentrale Stellung des Leistungsprinzips wird dabei sehr häufig betont

Ozymandias

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Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #29 am: 10.07.2024 06:02 »
Danke, also gab es keinen finanziellen Vorteil für die Kläger dafür.
BW hatte die verspätete Besoldungserhöhung ja viele Jahre praktiziert, dadurch sind einigen sicherlich etwa 1000 Euro oder noch mehr entgangen.

Gut zu wissen, dass die Kanzlei Neie Prozessbevollmächtigt war. Die machen jetzt ja auch die Musterklage des DRB BW.