Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Entlassung Beamter auf Probe

<< < (4/7) > >>

Richard00ß:

--- Zitat von: Hans1W am 02.05.2024 10:30 ---Ein Gespräch mit Zeugen(hier PR z.B.) mit dem Vorgestzen, dass mit einem Protokoll beenden. Beide Seiten unterschreiben. Wenn jetzt drin steht der Vorgestetze hat keine Dinge auf den Tisch gebracht die gegen dich sprechen, dann hast du zwei Beweise für dich.
Alle Gründe müssen also nach dem Termin erfolgt sein.

--- End quote ---

Mit Zeugen ist bisschen schwierig, weil ich neu bin. Werde aber alles, was ich mit dem Vorgesetzten bespreche für mich mit Datum protokollieren.

Richard00ß:

--- Zitat von: Casa am 02.05.2024 13:31 ---Es bieten sich regelmäßige Feedbackgespräche mit entsprechender Dokumentation an. Dazu kann man Fragen
- was läuft gut, was nicht?
- wie kann ich micht verbessern?
- wie kann ich das erreichen?
- wie kann mich die Dienststelle dabei unterstützen?

Heißt es dann weiterhin "alles ok" und wird die Nichtbewährung festgestellt, ergibt sich womöglich ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Dienstherrn.

Und falls es dir zu bunt wird, es gibt auch Abteilungen und Dienstherren, die gehen mit ihren Beamten pfleglich(er) um.

--- End quote ---

Ich denke auch, dass nach diesem Theater ich langfristig den Dienstherren wechseln werde. Das muss man sich nicht geben. und dann von Personalmangel sprechen.

Casa:
Du kannst zu jedem Gespräch ein PR-Mitglied hinzu ziehen. Es reicht bei Emails schon, dass du den PR ins CC setzt.
Denkbar ist, auch mal eine Stelle höher zu gehen und diese mit einzubinden. Oder das Personalamt einbinden?

Manche Personalverantwortliche führen sich auf wie kleine Könige. Das ist mitunter den höheren Stellen ein Dorn im Auge.
Natürlich muss man mit ein wenig Feingefühl an die Sache heran gehen.

Wie sagte mal ein Bekannter: Löse deine Probleme oder löse dich von deinen Problemen.

Richard00ß:
Noch eine andere Frage,

wenn ich sowieso damit liebäugel zu wechseln, macht es Sinn, sich jetzt auf Ausschreibungen in anderen Bereichen zu bewerben, obwohl ich noch auf Probe bin? Die Probezeit geht ja noch bis September nächsten Jahres und ich habe ja nichts festes, was gegen mich spricht. Oder ann der Schuss nach Hinten losgehen, sodass man mich weder gehen lässt und mich am Ende nicht übernimmt?

clarion:
Natürlich kann man in der Probezeit sich weg bewerben.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version