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[RP] amtsangemessene Alimentation - Landesregierung scheut Urteil
stressinger:
--- Zitat von: LehrerinRLP am 13.06.2024 22:43 ---
--- Zitat von: stressinger am 13.06.2024 16:56 ---Widerspruchsbescheid kam auch bei mir am Montag an. Der meiner Frau allerdings noch nicht. Seltsam.
Werde dann nächste Woche zum Anwalt gehen und Klageerweiterung machen lassen. Sind dann jetzt 4 Jahre....
--- End quote ---
Wurde deine bisherigen Klagen dann ruhend gestellt?
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Ja, bisher sind alle drei Klagen ruhend gestellt.
RLP91:
Hast du auch eine Verjährungsverzichtserklärung vom Land verlangt?
Habe mittlerweile auch Klage eingereicht...
Mark 5:
Wie verhält es sich eigentlich hiermit:
"Zum 01.07.2024 entfällt in den Besoldungsgruppen A12 bis A14 die Stufe 3 und in der Besoldungsgruppe R1 die Stufe 1. Die in den vorgenannten Stufen zugeordneten Beamtinnen/Beamte sowie Richterinnen/Richter werden an diesem Tag der nächsthöheren Stufe zugeordnet."
Quelle: https://www.lff.rlp.de/fachliche-themen/detail/bezuegeanpassung-nach-dem-lbvanpg-2024-2025_ft
Geht das mit einer verfassungskonformen Besoldung zusammen?
LehrerinRLP:
--- Zitat von: Mark 5 am 21.07.2024 13:43 ---Wie verhält es sich eigentlich hiermit:
"Zum 01.07.2024 entfällt in den Besoldungsgruppen A12 bis A14 die Stufe 3 und in der Besoldungsgruppe R1 die Stufe 1. Die in den vorgenannten Stufen zugeordneten Beamtinnen/Beamte sowie Richterinnen/Richter werden an diesem Tag der nächsthöheren Stufe zugeordnet."
Quelle: https://www.lff.rlp.de/fachliche-themen/detail/bezuegeanpassung-nach-dem-lbvanpg-2024-2025_ft
Geht das mit einer verfassungskonformen Besoldung zusammen?
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Das hilft ein bisschen, allerdings ist es immer noch so, dass man in den Besoldungsgruppen A12 - A14, die die pfälzische Landesregierung meint, hier zu verbessern, ca 300 €/netto hinter Hessen liegt. Da beispielsweise Lehrkräfte in der Grundschule in Hessen zukünftig nach hessischem A13 besoldet werden und auf der anderen Seite des Rheins nach (pfälzischem) A12, verdient man in Hessen als "normale" Grundschullehrkraft zukünftig teilweise genauso viel, teilweise sogar mehr als die Leiterin einer Grundschule in RLP ... ! Ähnliches gilt am Gymnasium. Der hessische Grundschullehrer verdient mit mit hessischem A13 perspektivisch genauso viel wie der pfälzische Oberstudienrat (A14). Von daher gibt es in RLP demnächst keine Beförderung mehr, sondern eher eine Anpassung (...). Man muss als pfälzischer Gymnasiallehrer dann ca 7 Jahre warten bis man das gleiche verdienen darf wie ein hessischer Grundschullehrer.
Noch so ein pfälzisches Gimmick: Da nur die erste Erfahrungsstufe angepasst wird und nicht die ganze Tabelle versetzt wird, streut die pfälzische Landesregierung soziale Ungleichheit ins System. Beispiel: Kollege A arbeitet seit 2 Jahren in RLP und kommt nun aufgrund seiner Erfahrung in die nächste Erfarhungsstufe. Kollege B ist seit einem Jahr da und wird zum 01.07.24 auch in diese nächste "Erfahrungs"stufe gehoben. Es handelt sich somit in diesem Jahr nicht mehr um eine Erfahrungs-, sondern eher um eine Art Zufalls- oder Glücksstufe.
Nach der veröffentlichten Stellungnahme des Verwaltungsgerichts Koblenz liegen die Besoldungsgruppen A8 und A9 teilweise bis zu 20% zu niedrig. Durch das Abstandsgebot können ähnliche Zahlen auch auf höhere Besoldungsgruppen angewendet werden.
Mark 5:
--- Zitat --- Da nur die erste Erfahrungsstufe angepasst wird und nicht die ganze Tabelle versetzt wird, streut die pfälzische Landesregierung soziale Ungleichheit ins System. Beispiel: Kollege A arbeitet seit 2 Jahren in RLP und kommt nun aufgrund seiner Erfahrung in die nächste Erfarhungsstufe. Kollege B ist seit einem Jahr da und wird zum 01.07.24 auch in diese nächste "Erfahrungs"stufe gehoben. Es handelt sich somit in diesem Jahr nicht mehr um eine Erfahrungs-, sondern eher um eine Art Zufalls- oder Glücksstufe.
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Genau darauf zielte meine Frage ab. Alle, die vor dem 01.07.2024 in Stufe 4 waren, haben sich dies mit Erfahrung verdient, alle anderen bekommen eine Stufe, oder 2 Jahre in der entsprechenden "Erfahrungs"stufentabelle, geschenkt.
Das soll "amtsangemessen" sein? Was sagen die Verbände und/oder Gerichte dazu? Gibt es aus anderen Ländern Präzedenzfälle?
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