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[NW] Falsche Versprechungen - Keine Verbeamtung trotz Masters (270 ECTS)

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KRiotNRW:
Hallo in die Runde, ich bin neu hier und möchte gerne auf eure Schwarmintelligenz/Erfahrungen setzen.

Ich halte mich kurz: Damals war ich um gD Sachbearbeiterin und wollte mich perspektivisch verbeamten lassen. Das ging/geht in der obersten Landesbehörde nur im hD (mind. Referent). Also habe ich mir einen Studiengang ausgesucht und es dem Personalreferat geschickt. Die dortige Sachbearbeiterin hat mir zwar keine feste Stelle Versprochen, aber die Bedingungen genannt- und dass es mit dem von mir angegebenen Studium (MBA an der FOM) möglich wäre. Sie schrieb per Mail "Sie müssen das Master-Studium abschließen, dann ein AC-Vefahren bestehen, sich auf eine hD-Stelle bewerben, und 2,5 Jahre Berufserfahrung in der neuen Tätigkeit sammeln. Dann ist es nach derzeit geltendem Recht möglich". Ich habe mich extra nochmal per Mail rückversichert. Ich habe gesagt, dass ich mich schnell einschreiben müsste (Bewerbungsfrist), dass das Studium sehr viel Geld kostet und ich vor Einschreibung sichergehen möchte, dass die Höhergruppierung und Verbeamtung folgt. Ob sie es mir bestätigen könnte: "Ja".

Tja: Nachdem ich alle Kriterien erfüllt hatte, und seit 2,5 Jahren im hD arbeite, fällt den Personalern plötzlich auf: "Sie haben nicht genug Creditpoints. Sie müssten laut KMK-Beschluss min. 300 CP aufweisen. Wir können nichts für Sie tun, Sie werden nicht verbeamtet." Die Kollegin hatte falsche Informationen rausgegeben.

Was sagt ihr dazu? Aktuell bin ich noch sehr emotional, weil ich es menschlich eine Frechheit finde, da das Studium mich auch 14.000-15.000 EUR gekostet hat und ich 2 nebenberufliche intensive Studien-Jahre investiert habe für nichts. Und man kommt mir nicht einmal entgegen, geschweige denn ein "Sorry für die Umstände". Und das alles, weil die eine Kollegin mich falsch beraten hat. Da hat es mir auch nicht geholfen, dass ich es per Mail schriftlich vorlegen kann.

Gab es schon mal ähnliche Fälle hier? Wie würdet ihr vorgehen? Alteingesessene Kollegen meinten, dass ich von juristischen Schritten absehen sollte, da es mehr Nachteile bringt (man sei dann "verbrannt").

Johann:
Niemand ist unfehlbar und in der Personalabteilung sitzen auch nur Menschen. Rechtsverbindliche Aussagen treffen Personalabteilungen in der Regel nicht. Das ist die Aufgabe von Juristen.

Um Schadensbegrenzung zu betreiben, könntest du dir eine Hochschule suchen, die mit etwas Glück sämtliche Leistungen des MBA an der FOM inkl. Thesis anerkennt und du lediglich noch einige Module nachholen musst, um die restlichen 30 CP zu erhalten. Das wird vermutlich etwas aufwändiger und wird viele Anfragen dauern, aber lohnt sich.

Ich komme da drauf, weil es beispielsweise an der Fernuni Hagen möglich ist, den Master Praktische Informatik (90 CP) zu machen, sich alle Module inkl. der Masterarbeit anrechnen zu lassen und mit dem Erlangen von 30 zusätzlichen CP noch einen Masterabschluss Informatik (120 CP) zu bekommen.

shorets:
Was für ein KMK Erlass ist das denn? Auf Bundesebene muss man mit 270 CP einfach 6 Monate länger warten bis man die Verbeamtung beantragen kann. Im Laufbahnengesetz für NRW (dein Bundesland?) wird das wohl nicht konkret festgelegt, aber die oberste Dienstbehörde kann das regeln.

KRiotNRW:
Wenn man "Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse
(Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und
Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet
und von der Kultusministerkonferenz am 21.04.2005 beschlossen)" googelt, kommt ein PDF mit dem Beschluss heraus.

Ja klar, Menschen machen Fehler! Dennoch wäre mir damals  die Antwort "Da bin ich überfragt und möchte mich nicht festlegen." oder so lieber gewesen. Naja. Hilft nichts, ich möchte gerne einfach eine Lösung finden, die idealerweise nicht noch mehr Geld kostet  :( Ich zahle noch den alten Kredit ab.
Die Fernuni Hagen bietet soweit ich das überschaut habe die kostengünstigsten Optionen für Zusatzqualifizierungen an. Nun stellt sich nur noch die Frage, ob die anerkannt werden. Die Personalstelle geht nicht ans Telefon und für die letzte Mail (Absage der Verbeamtung) haben sie trotz vieler Nachfragen mehr als ein Jahr für die Rückmeldung gebraucht. :o

shorets:
Das Dokument ist doch lediglich ein Qualifikationsrahmen und dient der Vergleichbarkeit vor allem im EU Raum. Das hat so doch noch nichts mit Laufbahnvoraussetzungen für den höheren Dienst auf Landesebene zu tun. Zudem steht in der Tabelle auch ganz klar, das die Master Ebene eine Tolleranz von 240 bis 300 CP/LP hat.

Falls die Landesbehörde tatsächlich dieses Dokument als Grund angibt, dann kannst du ja die 270 CP im Dokument markieren und nachfragen, warum die jetzt ausgeschlossen sein sollten. Eher wahrscheinlich ist es, dass da jemand nicht so viel Ahnung hat oder es anderes Dokument der obersten Dienstbehörde gibt, was hier greift und auch tatsächlich die Ausgrenzung von 270 CP BA+MA Abschlüssen erläutert.

Eher sollte § 26 der LVO NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=34844&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=621362) greifen. Aber Absatz 2 gibt der obersten Dienstbehörde eben Spielraum Abschlüsse abzulehnen. Vielleicht fehlen hier noch Details zu Studiumsinhalten und Tätigkeiten der Stelle usw., aber dieser Qualifikationsrahmen grenzt für mich da keine Abschlüsse mit insgesamt 300 CP/LP aus. Übersehe ich was?

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