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[NW] Falsche Versprechungen - Keine Verbeamtung trotz Masters (270 ECTS)
Casa:
Du wirst mit 270 CP nach meiner Einschätzung auf dem Standardweg keine Verbeamtung in NRW erreichen. Grund:
Früher waren alle Master auf 300CP ausgelegt oder eröffneten gem. Akkreditierung ausdrücklich den Zugang zum hD. Später änderten sich die Anforderungen zur Aufnahme eines Masterstudiengangs und zum Abschluss Master. Möglich ist aktuell, dass ein Masterstudium ohne Hochschulabschluss und nach einer Prüfung begonnen werden kann und nach 120 CP der Master erreicht wird. Möglich ist auch, dass für die Zulassung zum 90CP Master ein Hochschulabschluss + Berufserfahrung verlangt wird. Die Berufserfahrung ersetzt - und zwar nur rein rechnerisch - 30 CP. Verlgeich dazu: Wenn du auf einen 30cm Hocker steigst kommst du zwar an die Kiste auf dem 2m hohen Schrank, aber du bist keine 2m groß.
Die rein rechnerischen 30 CP führen nicht dazu, dass der Master insgesamt mit 300CP absolviert wird, sondern eben nur mit 270 CP. In NRW sind 270 CP nicht genug für den hD.
Lesen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=32724&aufgehoben=N&anw_nr=2
Den Inhalt sollte das Land kennen und entsprechend handeln. -> Antrag stellen.
Alternativ / zeitgleich lass dir die Erfolgreiche Absolvierung des Vorbereitungsdienstes bestätigen und wechsel die Behörde, bspw. zum Bund.
KRiotNRW:
--- Zitat von: Casa am 03.05.2024 11:22 ---In NRW sind 270 CP nicht genug für den hD.
--- End quote ---
Aber ich bin doch bereits im hD? Aufgrund meines Masters und bereits mehrere Jahre im hD tätig.
KRiotNRW:
--- Zitat von: Casa am 03.05.2024 11:22 ---Lesen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=32724&aufgehoben=N&anw_nr=2
--- End quote ---
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin wirklich sehr bemüht, mich selbst schlau zu machen, über Foren, googlen, viel lesen und habe die "Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung" auch schon überflogen, stellenweise sehr detailliert und oft gelesen. Ich bin zwar nicht auf dem Kopf gefallen, aber ich verstehe es schlichtweg nicht. Denn: Wo steht denn s/w, dass ich nicht verbeamtet werden darf? Trotz 270CP, dafür bereits Angestellte im hD? Wo ist das unumstößliche in den Regelungen niedergeschriebene Ausschlusskriterium?
Ich würde gerne selbst die Paragrafen finden und mir die Sachlage selbst logisch erschließen. Aber hier scheiter ich.
clarion:
Bei Angestellten gibt es keinen höheren Dienst! Sonst solltest Du mal die Laufbahnverordnung von NRW anschauen.
Organisator:
--- Zitat von: KRiotNRW am 03.05.2024 12:49 ---
--- Zitat von: Casa am 03.05.2024 11:22 ---Lesen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=32724&aufgehoben=N&anw_nr=2
--- End quote ---
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin wirklich sehr bemüht, mich selbst schlau zu machen, über Foren, googlen, viel lesen und habe die "Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung" auch schon überflogen, stellenweise sehr detailliert und oft gelesen. Ich bin zwar nicht auf dem Kopf gefallen, aber ich verstehe es schlichtweg nicht. Denn: Wo steht denn s/w, dass ich nicht verbeamtet werden darf? Trotz 270CP, dafür bereits Angestellte im hD? Wo ist das unumstößliche in den Regelungen niedergeschriebene Ausschlusskriterium?
Ich würde gerne selbst die Paragrafen finden und mir die Sachlage selbst logisch erschließen. Aber hier scheiter ich.
--- End quote ---
shorets hat doch schon auf die Laufbahnverordnung verwiesen - da wirst du schlauer. Im Zweifel schaust du noch nach landesrechtlichen Ausführungsvorschriften dazu.
Ansonsten gibt von der Logik her keine Ausschlusskriterien sondern Zugangskriterien. Demnach kann ein Dienstherr verbeamten, wenn diese Zugangskriterien erfüllt sind. Kann, muss aber nicht.
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