Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Falsche Versprechungen - Keine Verbeamtung trotz Masters (270 ECTS)
Hauruck:
Ich würde versuchen, irgendwie an zusätzliche Credits zu kommen. Z.B. irgendwo ein Modul belegen. Als ich meinen Bachelor fertig hatte, hatte ich mehr Kurse belegt als ich musste. Die habe ich mir im Bachelorzeugnis eintragen lassen. Am Ende hatte ich dann mehr Credits als nötig ausgewiesen.
Casa:
--- Zitat ---Aber ich bin doch bereits im hD? Aufgrund meines Masters und bereits mehrere Jahre im hD tätig.
--- End quote ---
Beschäftigte haben keinen hD. Zudem sind die Voraussetzungen Beschäftigter ab E13 andere, als für Beamte ab A13.
Der eine Rennfahrer "Angestellter" darf mit seinem Auto mit 270 PS bei den "höheren" Rennen mitfahren, der Rennfahrer "Beamter" benötigt für "höhere" Rennen einen PKW mit 300 PS.
Auto ist eben nicht gleich Auto und Master nicht gleich Master. Das sind eben zwei verschiedene Systeme.
Das Gesetz sagt im Übrigen auch:
--- Zitat ---4. für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt,
a) ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, geeignetes Hochschulstudium oder
b) ein gleichwertiger Abschluss an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule.
--- End quote ---
Deutlicher wirds, wenn du einen Master-Musiker und einen Absolventen der Hochschule des Bundes in Speyer hast. Beide haben mind. 300 ECT, aber mit dem Musiker kannst du im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst nichts anfangen.
Bei dir ist der Unterschied in der Eignung zwar gering, aber eben vorhanden. Und als zukünftige Beamtin im höheren Verwaltungsdienst sollte dir klar sein, dass Angestellte und Beamte 2 völlig verschiedene Systeme im Hintergrund haben.
Probiere es über Anerkennung deines Abschlusses und / oder bemühe dich um weitere 30 ECT.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=32724&aufgehoben=N&anw_nr=2
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