Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen
Tagelöhner:
@Grandia
Genau das meine ich, im Beamtenbereich ist Teilzeit völlig anders aufgehängt und viel vom guten Willen des Dienstherrn abhängig. Der TE scheint das aber völlig zu verkennen.
Hierbei handelt es sich so gesehen einmal um einen Nachteil, der dem Beamtenverhältnis innewohnt. Es ist vom Grundsatz her ein auf Vollzeit ausgelegtes Dienstverhältnis.
MoinMoin:
--- Zitat von: Tagelöhner am 03.05.2024 08:10 ---Und inwiefern finden die Rechtsansprüche auf Teilzeit nach TzBfG überhaupt Anwendung auf Beamtenverhältnisse?
--- End quote ---
Ups thread nicht beachtet. Sorry
b20:
--- Zitat von: Tagelöhner am 03.05.2024 08:32 ---Genau das meine ich, im Beamtenbereich ist Teilzeit völlig anders aufgehängt und viel vom guten Willen des Dienstherrn abhängig. Der TE scheint das aber völlig zu verkennen.
--- End quote ---
Mache scheinen der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig. Wo habe ich behauptet, ein Recht auf Teilzeit zu haben?
Grandia:
--- Zitat von: Tagelöhner am 03.05.2024 08:32 ---@Grandia
Genau das meine ich, im Beamtenbereich ist Teilzeit völlig anders aufgehängt und viel vom guten Willen des Dienstherrn abhängig. Der TE scheint das aber völlig zu verkennen.
Hierbei handelt es sich so gesehen einmal um einen Nachteil, der dem Beamtenverhältnis innewohnt. Es ist vom Grundsatz her ein auf Vollzeit ausgelegtes Dienstverhältnis.
--- End quote ---
Der Beamte soll seine Arbeitskraft vollständig zur Verfügung stellen. Wie gesagt wird die Teilzeitbeschäftigung trotzdem oft angenommen. Gut begründet ist das sicherlich eine kleine Hürde. Ungeduld ist hier die größte Hürde.
Casa:
Es gibt für Beamte zumindest kein uneingeschränktes Recht auf Teilzeit.
Der Teilzeit dürfen dienstliche Belange nicht entgegen stehen.
Jahrelanger Personalmangel ist kein dienstlicher Belang, der berücksichtigt werden kann, da dies in der Sphäre des Dienstherren liegt. Der Dienstherr hat immer so viele Mitarbeiter vorzuhalten, dass er auch kurzfristige Ausfälle kompensieren kann. Deswegen darf er bei Krankheit anderer Mitarbeiter einen Mitarbeiter nicht aus dem Urlaub zurück beordern.
Wenn der Grundsatz schon für kurzfristige Ausfälle gilt, gilt er erst recht für planbare "Ausfälle."
Bei einem Antrag auf Teilzeit, ab April 2024, und wenn der Antrag bereits 6 Monate gestellt ist, würde ich langsam aber mal zu Potte kommen.
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