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[Allg] Dienstherr will Teilzeit nicht wie beantragt genehmigen

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MoinMoin:
oder annehmen mit dem dir genehmen ende datum

Finanzbeamter:
Ich würde mich da nicht so leicht ins Bockhorn jagen lassen. Auch wenn eure Personalsituation angespannt ist, gibt es immer noch ein Recht auf Teilzeit.

Die Hürden, dieses mit dem Verweis auf dienstliche Gründe zu umgehen, liegen meines Wissens sehr, sehr hoch.

Also nur Mut und auf in den Kampf!  ;)

MoinMoin:
Mal eine doofe Frage, der AG ist also gesetzesuntreu in dem er seine Entscheidung nicht fristgerecht bekanntgibt?
Laut TzBfG gilt doch §8 (in Verbindung mit §9a .3):
(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen.

Tagelöhner:
Und inwiefern finden die Rechtsansprüche auf Teilzeit nach TzBfG überhaupt Anwendung auf Beamtenverhältnisse?

Im Beamtenbereich wird alles durch die einschlägigen Beamtengesetze z.B. auf Landes- bzw. Bundesebene geregelt.

Was macht dich also so sicher überhaupt einen Anspruch auf Teilzeit zu haben, den dein Dienstherr auch noch ernsthaft prüfen müsste?

Darauf hätte ein treuer Staatsdiener, der sich unter die lebenslange Fuchtel von Recht und Gesetz gegeben hat, aber auch selber kommen können.

Grandia:

--- Zitat von: Tagelöhner am 03.05.2024 08:10 ---Und inwiefern finden die Rechtsansprüche auf Teilzeit nach TzBfG überhaupt Anwendung auf Beamtenverhältnisse?

Im Beamtenbereich wird alles durch die einschlägigen Beamtengesetze z.B. auf Landes- bzw. Bundesebene geregelt.

Was macht dich also so sicher überhaupt einen Anspruch auf Teilzeit zu haben, den dein Dienstherr auch noch ernsthaft prüfen müsste?

Darauf hätte ein treuer Staatsdiener, der sich unter die lebenslange Fuchtel von Recht und Gesetz gegeben hat, aber auch selber kommen können.

--- End quote ---

Zumindest in Nds. darf den dienstlichen Belangen nichts im Wege stehen. Ein Anrecht auf Teilzeit gibt es bei uns nichtmal bei Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen. Es wird bei 25% bis 50% vor allem bei Familien aber häufig gewährt, weil nur so einige Stellen wenigstens halb besetzt werden. Lieber eine halbe Stelle als keine.

In Zeiten von Google ist es seltsam, wenn man das nicht in 5 Minuten raus bekommt.

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