Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Kollegin "anzeigen"?

<< < (7/27) > >>

clarion:
Und dann könnte man herausfinden, wer sonst in dem Haushalt wohnt, wer der Partner*in ist, ob Kinder vorhanden sind, ob man schon oft umgezogen ist, ob man die Wohnung in einem teuren Stadtteil hat, ob für einen selbst oder Partner eine Auskunftssperre besteht und etc. und pp. So etwas erzählt man schon selbst, wenn man will, dass die Kollegen das wissen.

Ich verstehe es auch nicht, dass so viele es hier im Forum ganz okay finden, wenn man unter Verstoß gegen den Datenschutz spioniert.

spit:
Vllt wars ja gar kein Ausspionieren, sondern wirklich nur ein Gucken, ohne Hintergedanken?!

Vllt habe ich selbst auch nicht diese "böse Energie" in mir, die mir sagt, was man damit alles machen könnte oder wofür man dieses Wissen benutzen könnte. Kann sein, dass das auch ein wenig naiv ist.

rasperle:
Ich würde es auch so machen: nochmal weniger durch die Blume sagen, dass das nicht ok ist, selbst wenn man ohne böse Absichten da was liest, aber der Chef ist da rigoros und wenn das iRd regelemäßigen Reportings rauskommt, dann könnts enge für die ach so tolle und liebe Kollegin werden und man möchte sie aber nicht als Kollegin verlieren (wenn dem dann so ist!).

Und als guten Chef stelle ich mir dann jemanden vor, der nicht gleich grundlos kündigt, sondern erst einmal den betroffenen AN oder ANin anhört. Dann kann man noch immer entscheiden, was man macht. Kommt dann ein "Tut mir wahnsinnig Leid, kommt nicht mehr vor.", kann man ermahnen oder aufgrund des Datenschutzverstoßes abmahnen und wenn so ein Verstoß nochmal vorkommt: "Und Tschüss!". Nur ein schlechter Chef kündigt gleich ohne Weiteres IMHO!

Und warum sollte die neue Kollegin oder alle anderen evtl. kein Bußgeld bezahlen müssen? Ich verstehe das anders.

Hier in Bayern heißts:

"Art. 23
Ordnungswidrigkeiten, Strafvorschrift
(zu Art. 84 DSGVO)
(1) Mit Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro kann belegt werden, wer personenbezogene Daten, die durch eine öffentliche Stelle im Sinne des Art. 1 Abs. 1, 2 oder Abs. 4 verarbeitet werden und nicht offenkundig sind,
1.
unbefugt
a)
speichert, verändert oder übermittelt,
b)
zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält oder
c)
abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien verschafft oder
2.
durch unrichtige Angaben erschleicht."

Wenn ein Arbeitnehmer eigenmächtig und unbefugt Daten aufruft, ist er doch Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Oder?

Und dann richten sich Bußgelder nach Art. 83 DSGVO und Ansprüche bzgl. Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Oder?

dipz:

In Bayern mag selbst das Aufrufen zu einer Geldbuße führen. Z. B. in Hessen nicht. Ruft also die neue Kollegin oder ein AN allgemein in Hessen einen Datensatz unberechtigt in einem amtlichen Verzeichnis auf, muss sie/er kein Bußgeld bezahlen, weil es an der rechtlichen Grundlage für das Bußgeld fehlt.

clarion:
Strafen müssen verhältnismäßig sein. Wer nur aufgrund persönlicher Neugierde rumschnüffelt und es nicht weiter tratscht, wird eine geringere Strafe befürchten müssen als derjenige, der die Infos zu kriminellen Zwecke weiter gibt.

Dennoch es ist verboten und das weiß auch jeder. Als Beschäftigte im ÖD sollte man auch für Recht und Gesetz einstehen!

Wenn die Kollegen wirklich nur einfach gestrickt sein sollte, dann sollte man ihr das unmissverständlich mitteilen, welchen Verstoß sie begeht und auch auf die Konsequenzen hinweisen, wenn das nicht aufhört.

Wer hat denn die Kollegin eingearbeitet? Schon diese Person hätte darauf hinweisen müssen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version