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Kollegin "anzeigen"?
modesty:
Äpfel und Birnen und so.
Susa:
Aber ich finde man muss das noch etwas anders sehen. Selbst wenn es nicht erlaubt ist...Datenschutz blabla...aber hat sie irgend jemanden damit verletzt? Hat sie einen Schaden damit angerichtet? Nur weil sie da mal hineingesehen hat?? Wäre ja wohl was anderes wenn ich meine Kollegin erwische wie sie dienstliche Sachen privat ausplaudert.
Bei uns z.B. kann niemand nachvollziehen ob ich das aus privaten oder dienstlichen Gründen nachsehe.
Deshalb ist das für mich absolute KiKa und von der Kollegin mit ansch...en eben auch.
Soll Sie sie drauf ansprechen und gut. Aber für die Stimmung am Arbeitsplatz ist das garantiert nicht hilfreich!
TV-Ler:
--- Zitat von: Susa am 07.05.2024 08:04 ---Aber ich finde man muss das noch etwas anders sehen. Selbst wenn es nicht erlaubt ist...Datenschutz blabla...aber hat sie irgend jemanden damit verletzt? Hat sie einen Schaden damit angerichtet? Nur weil sie da mal hineingesehen hat?? Wäre ja wohl was anderes wenn ich meine Kollegin erwische wie sie dienstliche Sachen privat ausplaudert.
Bei uns z.B. kann niemand nachvollziehen ob ich das aus privaten oder dienstlichen Gründen nachsehe.
Deshalb ist das für mich absolute KiKa und von der Kollegin mit ansch...en eben auch.
Soll Sie sie drauf ansprechen und gut. Aber für die Stimmung am Arbeitsplatz ist das garantiert nicht hilfreich!
--- End quote ---
Ja, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist verletzt.
Wenn im Rahmen einer Stichprobe dein Datenzugriff mit deinen dienstlich zu bearbeitenden Vorgängen abgeglichen wird, ist sofort erkennbar, das dem Datenzugriff kein dienstlicher Zweck zugrunde lag.
Wenn ich diesen Thread betrachte, scheint sich ein Abgrund aufzutun... :-\
Organisator:
--- Zitat von: Susa am 07.05.2024 08:04 ---aber hat sie irgend jemanden damit verletzt? Hat sie einen Schaden damit angerichtet? Nur weil sie da mal hineingesehen hat??
--- End quote ---
Dieser Logik nach würde man also selber entscheiden können, ob man Gesetze beachtet oder nicht. Je nach dem individuell vermuteten Schaden.
Oder man verstößt gegen Gesetze, um die Stimmung am Arbeitsplatz nicht zu gefährden.
MoinMoin:
--- Zitat von: Susa am 07.05.2024 08:04 ---Aber ich finde man muss das noch etwas anders sehen. Selbst wenn es nicht erlaubt ist...Datenschutz blabla...aber hat sie irgend jemanden damit verletzt? Hat sie einen Schaden damit angerichtet? Nur weil sie da mal hineingesehen hat?? Wäre ja wohl was anderes wenn ich meine Kollegin erwische wie sie dienstliche Sachen privat ausplaudert.
Bei uns z.B. kann niemand nachvollziehen ob ich das aus privaten oder dienstlichen Gründen nachsehe.
Deshalb ist das für mich absolute KiKa und von der Kollegin mit ansch...en eben auch.
Soll Sie sie drauf ansprechen und gut. Aber für die Stimmung am Arbeitsplatz ist das garantiert nicht hilfreich!
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Ob sie jemanden damit verletzt hat oder verletzten wird, wissen wir nicht, ob sie Erkenntnisse, die sie durch Einsichtnahme erhalten hat, dann ihr verhalten gegenüber den betroffenen Menschen ändert, wissen wir auch nicht.
Kleines überzogenes Beispiel: Durch die Einsichtnahme erfährt sie, dass ihr Nachbar 15 Kinder hat, von denen sie nichts wusste. Meinst du dadurch ändert sich nichts?
Meinst du, dass sie besoffen beim nächstem Grillabend, das nicht aus versehen den anderen Nachbarn ausplaudert?
Im medizinischen oder finanziellen Bereich würdest du auch so denken?
Bist du wirklich so naiv, dass es beim Datenschutz nur um blbabla geht oder um krasse vergehen?
Gefahr für Leib und Leben ist bei den Meldedaten selten im Spiel, das ist uns in unserem KiKa auch klar.
Da sind es nur Zeugenschutzprogramme und Wohnorte von "VIPs" die in diese Liga spielen.
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