Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist - Ab wann?
Ina89:
Guten Morgen ... :)
Ich bin seit 01.03.2024 befristet bis zum 28.02.2025 beim Ministerium angestellt. Nun möchte ich kündigen, weil dieses Arbeitsklima wirklich schrecklich ist. Ich habe einen befristeten Vertrag ohne sachlichen Grund, da meine Probezeit 6 Wochen betragen hat.
Ich könnte zum 03.06.2024 bei einem neuen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft anfangen.
Bis wann müsste ich kündigen?
Landesdiener:
Guckst du § 30 Abs. 5 TVL. Wenn du davor kein Vertragsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber hattest, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Schluss eines Kalendermonats. Also heute kündigen! Am besten persönlich übergeben oder sonstwie mit Nachweis.
edit: achso, halt, du bist ja noch nicht mehr als sechs Monate im Arbeitsverhältnis. Dann ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, § 15 Abs. 4 TzBfG: Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Es sei denn, in deinem Arbeitsvertrag steht etwas anderes.
Ina89:
Also kann ich nicht kündigen. Oder wie verstehe ich das?
ike:
Bei befristeten Arbeitsverträgen kenne ich mich betreffs Kündigung nicht aus, aber falls hier gar nichts geht, könnte man einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.
Landesdiener:
--- Zitat von: Ina89 am 03.05.2024 13:38 ---Also kann ich nicht kündigen. Oder wie verstehe ich das?
--- End quote ---
Ja, wenn in deinem Vertrag nichts anderes geregelt ist.
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