Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist - Ab wann?
RsQ:
--- Zitat von: Landesdiener am 07.05.2024 16:07 ---Beim Aufhebungsvertrag muss aber die Arbeitgeberseite mitmachen. Und je nach Konstellation macht sie das eben gerade nicht. Dann können Sie dich bis einschließlich September "halten".
--- End quote ---
Na ja, das kommt auf die persönliche "Auseinanandersetzungslust" an. Kündigen kann man zu jedem Zeitpunkt. Sofern dann keine reguläre Kündigungsfrist gilt, kann der AG einen ja nicht zur Arbeit zwingen. Rechtlich kann er sich zwar wehren, aber ernste Sanktionen gibt es m. W. faktisch nie, weil bei ansatzweise angemessener Kündigungszeit (also nicht "ich schmeiße JETZT SOFORT hin") praktisch nie ein Schaden belegbar ist, den der AG formell geltend machen könnte.
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