Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigungsfrist - Ab wann?

<< < (2/3) > >>

ike:
Dann Aufhebungsvertrag,
wenn Du den neuen Vertrag schriftlich mit Hand und Fuß in den Händen hältst.

Landesdiener:
Beim Aufhebungsvertrag muss aber die Arbeitgeberseite mitmachen. Und je nach Konstellation macht sie das eben gerade nicht. Dann können Sie dich bis einschließlich September "halten".

andi1504:

--- Zitat von: Landesdiener am 07.05.2024 14:11 ---
--- Zitat von: Ina89 am 03.05.2024 13:38 ---Also kann ich nicht kündigen. Oder wie verstehe ich das?

--- End quote ---
Ja, wenn in deinem Vertrag nichts anderes geregelt ist.

--- End quote ---

Eine ordentliche Kündigung ist entsprechend dem dargestellten Sachverhalt gem. § 30 Abs. 5 TV-L zum 30.06.2024 möglich.

Landesdiener:
Nein, eben nicht!

andi1504:

--- Zitat von: Landesdiener am 14.05.2024 10:56 ---Nein, eben nicht!

--- End quote ---
Ja, du hast Recht. Sorry, Denkfehler von mir.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version