Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist - Ab wann?
ike:
Dann Aufhebungsvertrag,
wenn Du den neuen Vertrag schriftlich mit Hand und Fuß in den Händen hältst.
Landesdiener:
Beim Aufhebungsvertrag muss aber die Arbeitgeberseite mitmachen. Und je nach Konstellation macht sie das eben gerade nicht. Dann können Sie dich bis einschließlich September "halten".
andi1504:
--- Zitat von: Landesdiener am 07.05.2024 14:11 ---
--- Zitat von: Ina89 am 03.05.2024 13:38 ---Also kann ich nicht kündigen. Oder wie verstehe ich das?
--- End quote ---
Ja, wenn in deinem Vertrag nichts anderes geregelt ist.
--- End quote ---
Eine ordentliche Kündigung ist entsprechend dem dargestellten Sachverhalt gem. § 30 Abs. 5 TV-L zum 30.06.2024 möglich.
Landesdiener:
Nein, eben nicht!
andi1504:
--- Zitat von: Landesdiener am 14.05.2024 10:56 ---Nein, eben nicht!
--- End quote ---
Ja, du hast Recht. Sorry, Denkfehler von mir.
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