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Höhergruppierung abwarten?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Tagelöhner am 08.05.2024 09:44 ---Nur liegt ihm denn überhaupt eine detaillierte Tätigkeitsdarstellung mit allen Arbeitsvorgängen, entsprechenden Zeitanteilen und Bewertungen vor, auf die er sich überhaupt stützen kann und die ihm dabei behilflich wäre, die E12 gerichtlich durchzusetzen? Dies ist in den allermeisten Fällen nicht der Fall.

--- End quote ---
Stimmt und in diesem Fall kann deinem Tipp folgen und flugs auf die EG12 zu kommen um dann, wenn das Geld knapp ist ratzebatze auf die EG10 runtergeschrieben wird, weil es ein Eingruppierungsirrtum war.


--- Zitat ---Meine Erfahrung ist jedenfalls, dass die öffentlichen Arbeitgeber gestalterisch recht flexibel werden können, wenn Sie auf dem Papier eine bestimmte Entgeltgruppe erreichen (müssen) und alle Möglichkeiten und Stellschrauben der tariflichen Eingruppierungsvorschriften ausloten bzw. drehen. Da wird dann zumeist passend gemacht, was nicht passt und in der Praxis hält sich dann in aller Regel nach einer gewissen Zeit wieder keiner mehr vollumfänglich an das, was geschrieben wurde.

--- End quote ---
Korrekt.
Aber es sind immer zwei Vertragspartner, die da mitspielen müssen.

Tagelöhner:
Auch wenn korrigierende Rückgruppierungen aufgrund eines Eingruppierungsirrtums rechtlich möglich sind, findet derartiges in der Praxis so gut wie nie statt, da es so gut wie immer vor dem Arbeitsgericht landen wird und der Arbeitgeber seine Unfähigkeit (da steht ja dann vielleicht sogar jahrelange Veruntreuung von Steuermitteln bzw. Nichteinhaltung haushaltsrechtlicher Grundsätze im Raum) dann auch noch mit heruntergelassener Hose zur Schau stellen muss.

Außerdem kann man sich nach vielen Jahren vielleicht sogar noch auf sowas wie "Treu und Glauben" stützen und der Arbeitgeber kann den Zustand ja heilen, indem er höherwertige Tätigkeiten überträgt oder Zeitanteile frisiert.

Stanni89:
In meinem Bereich arbeiten viele Sachverständige und die Tätigkeitsbeschreibungen sind wasserdicht formuliert. Ich bedanke mich für eure Meinungen, Bedenken und Erfahrungen. Ich werde nach sorgfältiger Überlegung die "planmäßige" Höhergruppierung abwarten und mich ggf. in einem Jahr melden, um in Erfahrung zu bringen, wie ich gerichtlich vorgehen kann ;)

Grüße

MoinMoin:

--- Zitat von: Stanni89 am 08.05.2024 12:08 ---In meinem Bereich arbeiten viele Sachverständige und die Tätigkeitsbeschreibungen sind wasserdicht formuliert. Ich bedanke mich für eure Meinungen, Bedenken und Erfahrungen. Ich werde nach sorgfältiger Überlegung die "planmäßige" Höhergruppierung abwarten und mich ggf. in einem Jahr melden, um in Erfahrung zu bringen, wie ich gerichtlich vorgehen kann ;)

Grüße

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kleine Rückfrage:
Du bist als Berufsanfänger dort gestartet? Oder wieviel Jahre hast du schon praktische Erfahrung als Ing gesammelt?

Stanni89:
kleine Rückfrage:
Du bist als Berufsanfänger dort gestartet? Oder wieviel Jahre hast du schon praktische Erfahrung als Ing gesammelt?
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Ich hatte etwa 2 Jahre Berufserfahrung als Ing (Projektmanagement Deutsche Bahn) und 7 Jahre Berufserfahrung als Kfz-Mechatroniker als Geselle. Allerdings wurden diese als nicht einschlägig angesehen, womit die Einstufung in der Erfahrungsstufe 1 erfolgte. Fand es sehr ärgerlich, zumal ich meine Berufserfahrung in meiner jetzigen Stelle sehr gut einbringen kann. Aber so scheint es zu sein im öffentlichen Dienst.

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