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Höhergruppierung abwarten?

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Tagelöhner:
Wie erwähnt würde ich versuchen diesen Umstand 1x sachlich anzusprechen und dann im Zweifel aber lieber die Höhergruppierung nehmen. Stufenaufstiege sind später ja auch tariflich wieder vorzeitig darstellbar, wenn es vom AG angewendet wird.

Ob dir die Höhergruppierung zu einem späteren Zeitpunkt wirklich noch ermöglicht wird, birgt nun mal eines gewissen Risikos. Der Arbeitgeber muss nur bei seiner Stellenbewirtschaftung gezwungen sein, die aktuell freie Stelle anderweitig zu verbrauchen oder es kommen von übergeordneter Stelle (Ministerium) Vorgaben, Höhergruppierungen vorläufig auszusetzen, weil die finanzielle Situation angespannter ist, oder dem Arbeitgeber passt deine Arbeitsleistung auf einmal nicht mehr usw.

Stellenbeschreibungen sind dann über Zeitanteile der Arbeitsvorgänge usw. immer so anpassbar, dass die dir übertragenen Tätigkeiten plötzlich doch keiner Entgeltgruppe 12 mehr entsprechen.

Organisator:
Wenn dem TE bereits Tätigkeiten gemäß E12 übertragen sind und lediglich die dreijährige praktische Erfahrung fehlt, ist er mit Erreichen dieser Erfahrung in die E12 eingruppiert.
Insoweit gibt es da kein großes Risiko; allenfalls dass höherwertige Tätigkeiten entzogen werden, was jedoch nicht ohne Einverständnis des AN geht.

Stellen, die finanzielle Situation des AG oder die Arbeitsleistung des AN sind nicht eingruppierungsrelevant

MoinMoin:
Sehe ich komplett anders als @Tagelöhner.
Da er die höherwertigen Aufgaben definitiv jetzt schon übertragen bekommen hat und er jetzt schon die EG12 Tätigkeiten ausübt und nur wegen fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger eingruppiert ist, dann kann im Worst Case nur folgendes passieren:
Wenn er nicht zum Wunschtermin seine höhere EG bekommt, dann kann er sie einklagen und bekommt sie rückwirkend, da er besagt Tätigkeiten schon seit Anbeginn ausübt!
bzw. zu dem Zeitpunkt in dem das Gericht das tarifliche Merkmal (weswegen er derzeitig eine EG niedriger ist) "langjähriger praktischer Erfahrung" erfüllt ansieht.
Gängig sind da in der Tat oft 3 Jahre

Das tarifliche Merkmal besondere Schwierigkeit und Bedeutung ist nach meinem Verständnis schon jetzt erfüllt.
Unabhängig ob er alleine oder andere mitunterschreiben, da dies nur die Verantwortung regelt und das ist hier tariflich ohne relevanz.

Und nur von zur Klarstellung:

Ein AG kann keine Höhergruppierung aussetzen!
Man kann darauf verzichten Tätigkeiten zu übertragen (dann werden sie halt nicht gemacht) oder Tätigkeiten so zeitanteilmäßig verteilen, dass sie nicht relevant sind.

Umlauf:

--- Zitat von: Stanni89 am 08.05.2024 06:44 ---
--- Zitat von: Umlauf am 07.05.2024 20:02 ---Meine Dienststelle ist dankbar für Hinweise auf das mögliche verpassen von Stufensteigerungen.
Aber 50% der aktuellen Stufenlaufzeit, dass ist schon ein sehr großer Brocken. Selbst wenn es dir mündlich zugesagt wird. Bei der langen Zeit hätte ich persönlich arge Bauchschmerzen.

--- End quote ---

Das habe ich nicht ganz verstanden

--- End quote ---

Bei uns haben die Personaler die Stufenlaufzeiten i.R. nicht im Blick.
Wenn da etwas kurz vor knapp mit einer Höhergruppierung übertragen werden soll, sind sie dankbar für den Hinweis und verzögern dann die Übertragung der Aufgaben.
Aber das können sie nicht ewig machen…

Tagelöhner:
Nur liegt ihm denn überhaupt eine detaillierte Tätigkeitsdarstellung mit allen Arbeitsvorgängen, entsprechenden Zeitanteilen und Bewertungen vor, auf die er sich überhaupt stützen kann und die ihm dabei behilflich wäre, die E12 gerichtlich durchzusetzen? Dies ist in den allermeisten Fällen nicht der Fall.

Meine Erfahrung ist jedenfalls, dass die öffentlichen Arbeitgeber gestalterisch recht flexibel werden können, wenn Sie auf dem Papier eine bestimmte Entgeltgruppe erreichen (müssen) und alle Möglichkeiten und Stellschrauben der tariflichen Eingruppierungsvorschriften ausloten bzw. drehen. Da wird dann zumeist passend gemacht, was nicht passt und in der Praxis hält sich dann in aller Regel nach einer gewissen Zeit wieder keiner mehr vollumfänglich an das, was geschrieben wurde.

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