Autor Thema: Eingruppierung bei SGB II, SGB XII, Asyl, Standesamt, Organisation Wahlen und Fr  (Read 1243 times)

xmanni

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Hallo,

ich habe zu diesem Aufgabengebiet tatsächlich noch nichts gefunden. Meine Aufgaben sind hauptsächlich Bewilligung und Prüfung, sowie Auszahlung von SGB II Leistungen (Optionskommune) sowie analog im SGB XII. Außerdem bewillige ich Asylleistungen. Zusätzlich bin ich Hauptstandesbeamtin (Beurk. Sterbefälle und Eheschließungen, sowie die mit Auslandsbeteiligung). Jetzt bin ich gerade mit der Organisation und Durchführung der Wahlen beschäftigt und außerdem kümmere ich mich noch um die Sachbearbeitung im Friedhofswesen.

Ich brauche bitte mal eure Hilfe wie ihr das einschätzt ganz neutral. Meine Gespräche, dass das zu viel auf einer Stelle ist (starke Sachgebiete, Gesetze, Fachlichkeit etc.)  für die Entgeltgruppe, verliefen bisher im Sande.

Absichtlich schreibe ich meine Eingruppierung nicht dazu und erhoffe mir einfach ein paar Antworten, die mir bei den weiteren Gesprächen helfen können, vor allem zur Eingruppierung, Vertretung usw.

Ein paar Zahlen noch; Kommune knapp 7000 Einwohner, 150 - 200 Leute SGB II und XII, ca. 50 Eheschließungen, ca. 60- 80 Sterbefälle  und natürl. alle anderen Beurkundungen, Organisation Wahlen (keine Vertretung), Friedhof (keine Vertretung)

Es ist so wichtig eine Vertretung in Wahlen und auch Friedhof zu haben. Ich rede schon zwei Jahre. Jetzt bin ich leider mit meinem Latein am Ende und erhoffe mir eine Einschätzung zur Eingruppierung von euch als auch ob es mit diesen Gebieten nicht deutlich zu viel auf einer Stelle ist und / oder ob ich mir zu viel Gedanken mache.

Vielen Dank für eure Antworten.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,953
Wie sind denn die Zeitanteile der einzelnen Tätigkeiten?

Auf den ersten Blick würde ich etwas um E9b bzw. E9c vermuten.

ich1974

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 87
Die Vertretung in den SG Wahlen und Friedhof ist sehr wichtig. Wie ist den der Urlaub ohne Vertretung gewährleistet? Bei Jahren mit drei oder mehr Wahlen lässt sich doch überhaupt kein Urlaub am Stück planen. Ob es für die SG eine Vertretung gibt ist jedoch für deine Eingruppierung ohne Bedeutung. Einfach mal Zeitanteile aufschreiben, lt. Prüfungsverband ist eine Eheschließung mit Anmeldung und Durchführung mit ca. 2 Stunden bewertet, auch liegen hier grundsätzlich gründliche und vielseitige Fachkenntnisse vor (EG 9b bis 9c). In der StAZ gibt es hierzu einen Artikel mit Gerichtsentscheidung aus Sachen)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,953
, auch liegen hier grundsätzlich gründliche und vielseitige Fachkenntnisse vor (EG 9b bis 9c). In der StAZ gibt es hierzu einen Artikel mit Gerichtsentscheidung aus Sachen)

gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sind für die E6 erforderlich, für E9b wären es gründliche und umfassende Fachkanntnisse.

Insoweit sind standesbeamtliche Aufgaben zutreffend tpyischerweise zwischen E5/6 eingruppiert.

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 571
Zu den SGB-Sachen sowie Asylbewerberleistungsgesetz: Derartiges wurde in der ehemaligen Kommune meiner Frau tatsächlich nur mit der EG8 bewertet.

Ob das richtig war/ist, kann ich nicht beurteilen, ist aber ein Erfahrungswert.

ich1974

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 87
Mein Fehler in der Formulierung für die Beurkundung von Auslandsfällen werden natürlich gründliche und umfassende Fachkenntnisse benötigt. In Bayern werden Standesbeamte daher grundsätzlich nur mit ALII bzw. BLII ernannt.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,796
Allerdings sind die Zeitanteile für die Tätigkeit als Standesbeamter auch mal recht niedrig. Und Bayern hat ja auch eher kleinere Kommunen.

ich1974

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 87
Richtig, die Zeitanteile und die Wertigkeit der übertragenen Tätigkeiten entscheiden über die Eingruppierung. Kommunen die in Bayern Asylbewerberleistungen und gleichzeitig Standesamt machen sind mir nicht bekannt. In Bayern sind Asylbewerberleistungen in der Regel beim Landratsamt angesiedelt. Standesamt ist in der Regel bei den Städten und Gemeinden angesiedelt.

Zimmer032

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Richtig, die Zeitanteile und die Wertigkeit der übertragenen Tätigkeiten entscheiden über die Eingruppierung. Kommunen die in Bayern Asylbewerberleistungen und gleichzeitig Standesamt machen sind mir nicht bekannt. In Bayern sind Asylbewerberleistungen in der Regel beim Landratsamt angesiedelt. Standesamt ist in der Regel bei den Städten und Gemeinden angesiedelt.

Was eine wilde Tätigkeitskombination. Muss sich wohl um einen kreisfreie Gemeinde handeln, sonst würden ja keine typischen LRA Aufgaben möglich sein. Hört sich auch nach eher kleinen Zeitanteilen je Arbeitsvorgang an. Könnte also wohl gerade so für 9b/c reichen - wenn Auslandsbeteiligung im StA und entsprechende Zeitanteile.

Casa

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 275
Wie bei einer Gemeinde mit 7.000 Einwohnern eine kreisfreie Stadt und die erst damit mögliche Optionskommune vorliegen kann, erschließt sich mir nicht.

Die Zeitanteile sind wichtig. Vorher lässt sich keine qualifizierte Aussage treffen. Die Spanne reicht hier von EG6 bis EG9b.

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)