Zulage nach 16 (5) Personalbindung

Begonnen von BB07041978, 14.05.2024 21:12

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BB07041978

Hallo zusammen,
ich bekomme seit 5 Jahren eine Zulage in Höhe von 20 Prozent Stufe 2 wegen Personalbindung.
Ich stehe vor einem Wechsel zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber, kann dieser die Zulage auch gewähren wegen Personalgewinnung?
Arbeite in RLP.. Danke für eure Beiträge

FearOfTheDuck

Welchen TV wendet der neue AG denn an?

Wenn TV-L dann ja, wenn kein TV-L, dann kein 16 (5).

BB07041978

Aktuell TVL neuer Arbeitgeber auch.
Auf welcher Grundlage ?

MoinMoin

Der neue AG kann, wenn er will, dir diese Zulage ebenfalls gewähren und dein alter oder neuer AG kann jederzeit diesen streichen.
Denn es ist eine KANN Regelung, die widerruflich ist.

Der neue AG muss halt nur gegenüber dem Rechnungshof glaubhaft machen können, dass er ansonsten dich nicht hätte einstellen können und du alternativlos bist.

FearOfTheDuck

Zitat von: BB07041978 am 14.05.2024 21:56
Grundlage ?

Gewagte These, aber § 16 (5) TV-L. ;)
Nichts für ungut und viel Erfolg bei der Verhandlung!