Der neue AG kann, wenn er will, dir diese Zulage ebenfalls gewähren und dein alter oder neuer AG kann jederzeit diesen streichen.
Denn es ist eine KANN Regelung, die widerruflich ist.
Der neue AG muss halt nur gegenüber dem Rechnungshof glaubhaft machen können, dass er ansonsten dich nicht hätte einstellen können und du alternativlos bist.