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Tarifrunde 2025

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BWBoy:

--- Zitat von: BlauesBlau am 22.10.2024 21:59 ---@Swen:
Die Möglichkeiten, die sich durch eine leistungsorientierte Besoldungskomponente ergeben könnten, finde ich interessant und deine beispielhaften Ideen dazu auch sehr sinnvoll.
Ich glaube aber, dass selbst wenn sich der Besoldungsgesetzgeber ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzt (und das ganze auch gut umgesetzt werden würde), die Einsparmöglichkeiten z.B. im Schulbereich eher gering sind.
Im Hochschulbereich war es so, dass die C-Ordnung (höheres Grundgehalt + Erfahrungsstufen) durch die W-Ordnung (geringeres Grundgehalt, keine Erfahrungsstufen, stärkeres Zulagenwesen) abgelöst worden ist.
Die „gesparten“ Summen durch die ausbleibenden Stufenaufstiege dienen der möglichen Vergabe von Leistungsbezügen.
Im Hochschulbereich ist es nun so, dass durch Leistungszuschläge das Grundgehalt extrem erhöht werden kann (bis auf ein B10 Niveau, oder sogar darüber hinaus…).
Im Schulbereich haben wir Ämter verschiedener Wertigkeit. Bei einem Systemwechsel müssten sich auf jeden Fall die Grundgehälter der neuen Besoldungen A12, A13, A14, A15 und A16 amtsangemessen unterscheiden, also einen gewissen Abstand zueinander haben.
Die gewährten Zulangen durch Leistung dürften aber doch jetzt nicht derart gestaltet sein, dass ein Oberstudienrat (A14) durch seine besonderen Leistungen die Besoldung des Studiendirektors (A15), der „nur“ seinen Dienst pflichtgemäß erfüllt übersteigt. Dementsprechend könnten die Leistungszulangen keine sehr großen Dimensionen erreichen, oder?
Ebenso wäre es doch erstmal so, dass bei diesem Systemwechsel der Bestandsbeamte die Wahlmöglichkeit hätte (so war es zumindest bei der Professorenbesoldung). So wären doch bei einem Lehrer in der letzten Erfahrungsstufe gar keine ersparten Erfahrungsstufen vorhanden, die man als Leistungszulagen gewähren könnte.
Und auch bei Ämterneubewertungen müsste es doch einen Bestandsschutz geben. Wenn ich es richtig sehe, schreibt das sogar das Bundesverfassungsgericht in dem von Dir zitierten Urteil
„…Eine veränderte Bewertung unter Abweichung von der bisherigen Relation der Ämter zueinander ist – bei entsprechender Besitzstandswahrung – selbst dann denkbar, wenn sich der Amtsinhalt beziehungsweise die Merkmale, nach denen die betreffenden Ämter zu beurteilen sind, nicht verändert haben (vgl. BVerfGE 26, 141 <158>; 56, 146 <163>; 64, 367 <379>)."

--- End quote ---

Also Ich denke, es wäre leichter zu akzeptieren, wenn jemand aufgrund seiner besonderen Leistungen und seines Engagements durch entsprechende Leistungszulagen die Besoldung von einem höherwertigen Dienstposten der nur mit Dienst nach Vorschrift ausgeführt wird übersteigt, sofern ganz transparent aufgezeigt ist warum und wofür diese Zulagen gewährt wurden und die entsprechenden Vorraussetzungen auch wirklich erbracht werden und nicht einfach so ins blaue mit beantragt werden, als es das bei den Teils überhöhten Familienzuschlägen (wie in NRW) auf Kosten des Grundgehalts der Fall ist.

Wenn zum Beispiel ein A8 nur aufgrund seiner drei Kinder mehr bekommt als der A11er, egal wie viel sich der A11er auf seinem DP reinhängt, hat das nichts mehr mit dem Amt und der Ausführung seines Dienstes zu tun.

Wenn aber er das durch seinen herausragenden Einsatz und einer dadurch gewährten Zulage erreicht, hätte es wohl etwas mit der Qualität seiner Arbeit und damit auch mit der Ausübung seines Amtes zu tun. Mir würden jedenfalls direkt Beispiele einfallen wo Leute in niedrigeren Ämtern deutlich mehr leisten als ihre höher besoldeten Kollegen.


Klar ist Natürlich auch, dass wir eben nicht direkt "für unseren Dienst bezahlt werden" , sondern eine "gewissenhafte Ausübung des Dienstes erwartet wird." Wobei es dann doch teilweise sehr subjektiv ist was die einzelnen Personen darunter verstehen.
Da das nunmal so ist, und auch das Beurteilungswesen den Namen nicht wert ist, da es mit der Realität der Leistung NULL zu tun hat, ist eine Einführung von Leistungskomponenten oder gar eine Nutzung der bereits bestehenden Mittel zur Leistungsförderung vermutlich sehr utopisch gedacht.

Ich meine wenn es nicht mal möglich ist, dem Highperformer die ihm zustehende Beurteilung zu geben, wenn sich seine Kette an Vorgesetzten auf dem Besoldungsbasar nicht durchgesetzt hat und dementsprechend keine Top-Beurteilungen verteilen kann, dann kann der Leistungsaspekt nur hinten runterfallen.

NelsonMuntz:
@Swen:

Ich fürchte, dass wir beide ein wenig aneinander vorbei debattieren - aber das ist auch gar nicht schlimm oder verkehrt, weil wir das Problem und die sich daraus ergebenden Lösungen schlicht aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Du beschränkst Dich auf den verfassungsrechtlichen Rahmen, die bestehenden und gerichtlich festgestellten Verletzungen desselben, und zeigst die verbliebenen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Juristisch hochprofessionell belässt Du den Auftrag zur Lösung bei den Besoldungsgesetzgebern (also denen mit der Denkfaulheit ;) ), stellst keine eigenen Ideen oder Vorstellungen in den Raum, und nimmst zu den Vorschlägen der Diskussionsteilnehmer (wie mir) ausschließlich eine rechtliche Stellung.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich das wirklich bewundere und aus Deinen Beiträgen viel mitnehmen konnte. :)

Meine Sorgen bezüglich der kommenden Entwicklung konntest Du dabei jedoch nur bedingt zerstreuen. Final bewerten wird eine Lösung der Souverän. Letzterer ist (und das gilt für viele westliche Demokratien) in den letzten Jahren nicht unbedingt zufriedener geworden. Sollte er zu der Erkenntnis kommen, dass eine final verfassungsrechtlich konforme Besoldung "Maß und Mitte" verlässt, wäre das sicher nicht besonders förderlich für das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen und Behörden. Dass es "Angriffe" auf Besoldungserhöhungen geben wird, ist sicher unbestritten. Der Verweis auf die Verfassung verliert als Argument zumindest in der Wahrnehmung vieler Menschen auch immer mehr an Gewicht - wie man sehr schön beim Thema Asyl beobachten kann. Ob die Politik im Rahmen einer repräsentativen, parlamentarischen Demokratie ihre Denkfaulheit überwindet, oder ob sie in dieser Form den Problemen des 21. Jahrhunderts überhaupt noch gewachsen ist, wird die Zeit zeigen. Die Besoldung der Beamten ist in diesem Zusammenhang aber auch nur ein ganz kleiner Baustein.

Die Dinge werden ihren Weg gehen.

bebolus:
Verstehe ich das richtig: 15% über Bürgergeld bedeutet in Deiner Welt "Maß und Mitte" zu verlassen?

NelsonMuntz:

--- Zitat von: bebolus am 23.10.2024 09:19 ---Verstehe ich das richtig: 15% über Bürgergeld bedeutet in Deiner Welt "Maß und Mitte" zu verlassen?

--- End quote ---

Nein, aber wenn es in der Besoldungsstruktur dazu führt, dass man in der A9 als Single ohne Kinder eine Nettoalimentation von deutlich über 4000€ erhält, dann werden "Maß und Mitte" verletzt.

bebolus:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 23.10.2024 09:28 ---
--- Zitat von: bebolus am 23.10.2024 09:19 ---Verstehe ich das richtig: 15% über Bürgergeld bedeutet in Deiner Welt "Maß und Mitte" zu verlassen?

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Nein, aber wenn es in der Besoldungsstruktur dazu führt, dass man in der A9 als Single ohne Kinder eine Nettoalimentation von deutlich über 4000€ erhält, dann werden "Maß und Mitte" verletzt.

--- End quote ---

Ich finde es gerade nicht.. Wo wurde das hier so behauptet?

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