Autor Thema: [NI] Praxisaufstieg in den höheren Dienst  (Read 1952 times)

Silvana0913

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[NI] Praxisaufstieg in den höheren Dienst
« am: 22.05.2024 14:57 »
Moin,
ich bin im kommunalen Dienst als Beamtin im mittleren Dienst in Niedersachsen tätig und bin in der Besoldungsgruppe A9. Ich bereue zwar mittlerweile zutiefst, dass ich die Laufbahn eingeschlagen habe, kann mir aber mit meinen 52 Jahren nicht vorstellen nochmals eine Ausbildung zu machen und möchte es eigentlich auch nicht.

Ich arbeite seit ca. 11 Jahren im Jobcenter und meine angestellten KollegInnen erhalten in der Sachbearbeitung seit ca. einem Jahr die EG 9c und sind meines Erachtens damit besser gestellt als ich.

Gibt es eine Möglichkeit durch Praxisaufstieg in den höheren Dienst A 10 zu gelangen, ohne einen Aufstiegslehrgang o.ä. zu durchlaufen? Ich denke da an § 34 NLVO.
Zudem habe ich Angst, dass ich meine Stelle "verlassen" muss, da ich die Voraussetzungen für die Stelle nicht mehr erfülle.

Eventuell weiß jemand Antwort aufgrund meiner "Probleme". Danke und VG
« Last Edit: 08.06.2024 02:48 von Admin »

Hain

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Antw:Praxisaufstieg in den höheren Dienst
« Antwort #1 am: 22.05.2024 16:20 »
Moin,

ich kann mir für die beschriebene Aufgabe nicht vorstellen, dass für diese ein dienstliches Bedürfnis nach § 34 Abs. 1 Nr. 3 iVm Abs. 3 festgestellt wird. Ein Aufstiegslehrgang dauert ein Jahr und mit ein wenig Übung in der Rechtsanwendung sollte dieser auch zu schaffen sein.

Grüße
Hain

BalBund

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Antw:Praxisaufstieg in den höheren Dienst
« Antwort #2 am: 22.05.2024 18:26 »
Reden wir hier davon, dass Du nach A9m also als Amtsinspektorin im mittleren Dienst besoldet wirst?  Oder von welchem Bundesland ist die Rede?

Die Besoldungsgruppe A10 gehört zum gehobenen, nicht höheren Dienst, wärst Du A9g könntest Du also ohne weitere "Ausbildung" auf Basis der Bestenauslese auf einen entsprechenden Dienstposten wechseln.


AR76

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Antw:Praxisaufstieg in den höheren Dienst
« Antwort #3 am: 22.05.2024 20:52 »
In NRW kannst du nach 20 Jahren in den gehobenen Dienst aufsteigen. Allerdings nur auf Stellen, wo der A2 keine Zugangsvoraussetzung ist.

Silvana0913

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Antw:Praxisaufstieg in den höheren Dienst
« Antwort #4 am: 22.05.2024 21:06 »
Hallo BalBund,
danke für die Antwort. Ich meine natürlich den gehobenen Dienst:-) Bekomme die A9 in meiner Kommune in Niedersachsen als Amtsinspektorin.
Meine Frage war dahingehend auch, dass ich fürchte die Stelle wechseln zu müssen, da die Angestellten Kollegen EG9c erhalten.

clarion

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Antw:Praxisaufstieg in den höheren Dienst
« Antwort #5 am: 22.05.2024 23:28 »
Wenn Du schon lange bereust, nicht studiert zu haben, warum hast Du das denn dann nicht gemacht? Auch jetzt müsstest Du noch 15 Jahre arbeiten, das lohnt sich m.E. schon noch eine einjährige FoBi.

Da Beamte keinen Anspruch auf eine Beförderung haben, muss Deine Kommune bereit sei, dich nach A10 zu befördern. Zudem muss die obere Aufsichtbehörde (Kommunalaufsicht?) der Beförderung zustimmen, und die Aufsicht wird strenge Maßstäbe anlegen

In unserer Landesverwaltung gab es neulich mal einen Bewährungsaufstieg gem. $34 NLVO. Diese Person  hat wirklich viele Jahre außergewöhnliches geleistet, war in landesweiten AKs vertreten, war landesweit koordinierend tätig. und bekam kurz vor der Pensionierung die A10 im Rahmen des Bewährungsaufstieges zum Dank. Damit das pensionswirksam wird, arbeitet er jetzt auch noch etwas länger als die Regelaltersgrenze vorsieht.

Eukalyptus

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Antw:Praxisaufstieg in den höheren Dienst
« Antwort #6 am: 22.05.2024 23:35 »
...A9..

Ich arbeite seit ca. 11 Jahren im Jobcenter und meine angestellten KollegInnen erhalten in der Sachbearbeitung seit ca. einem Jahr die EG 9c und sind meines Erachtens damit besser gestellt als ich.


Warum sind die Kollegen in E 9c besser gestellt als du? Konkret: Was sagt denn der Rechner hier auf oeffentlicher-dienst.info was du in A9, und die Kollegne in E9c verdienen?

gerzeb

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Antw:Praxisaufstieg in den höheren Dienst
« Antwort #7 am: 23.05.2024 08:16 »
In NRW kannst du nach 20 Jahren in den gehobenen Dienst aufsteigen. Allerdings nur auf Stellen, wo der A2 keine Zugangsvoraussetzung ist.

 :o

Mal davon ab, dass die TE Beamtin ist und damit dein geschriebenes absolut unnötig ist, vermischst du zudem auch noch Regelungen aus dem Tarifbereich mit den Laufbahnen des Beamtentums...  ::)