Ich hatte überlegt, ob es durch einen Gemeinderatsbeschluss möglich wäre, alle hochzugruppieren?
Arbeitnehmer
werden nicht eingruppiert, sie
sind (basierend auf den ihnen übertragenen Tätigkeiten) eingruppiert. Für eine höhere Eingruppierung ist daher die Übertragung entsprechend höherwertiger Tätigkeiten notwendige (und hinreichende) Voraussetzung. Die Eingruppierung ist nichts, was einer Entscheidung oder Vereinbarung unmittelbar zugänglich ist.
Könnte man so das Haushaltsrecht, dass uns "zwingt" unsere Mitarbeiter so einzugruppieren, "aushebeln"?
Das Haushaltsrecht erzwingt keine Eingruppierung - das macht der Tarifvertrag.
Ich mache mir nur Sorgen um die Rechtmäßigkeit...
Diese Sorgen sind berechtigt.
Die reine übertarifliche Arbeitsmarktzulage von 20% ist uns zu niedrig. Wir möchten trotz zu kleiner Einrichtung von einer S9 auf eine S13 hochgruppieren.
Das ist so schlicht nicht möglich. Da die Sachlage klar ist, fällt auch ein "Eingruppierungsirrtum" raus. Mit einer bewussten Entscheidung, wider besseren Wissens eine S13 anzunehmen wo nur eine S9 ist, sind wir zumindest nach meinem Rechtsverständnis im strafrechtlich relevanten Bereich (Untreue, Betrug). Kein Personalsachbearbeiter, der bei klarem Verstand ist, wird sich darauf einlassen. Da sollte man dann doch lieber prüfen, ob und unter welchen Umständen eine übertarifliche Bezahlung möglich ist.