Autor Thema: Freiwillige Höhergruppierung  (Read 7070 times)

Nepomuk68

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Freiwillige Höhergruppierung
« am: 23.05.2024 15:52 »
Zur Mitarbeiterbindung möchte mein AG Leute nach TVÖD-SuE höher Eingruppieren, als ihnen eigentlich nach reinen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen zustehen würde (zu wenig Kinder in den Betreungseinrichtungen).

Es geht nicht um einzelne Mitarbeiter, sondern um alle Leitungen von KiGa/KiTa.

Geht das denn ? Wie kann ich als Personaler dann richtig argumentieren, damit es auch rechtlich/tariflich sitzt ?

MoinMoin

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 23.05.2024 16:29 »
es ist halt eine übertarifliche Bezahlung, was soll man da argumentieren?
Wenn man es wegen irgendwelcher externen Regelungen nicht darf, gibt es eben diese Möglichkeit nicht.
Wenn man AT/ÜT darf, braucht man keine Argumente, ist doch nur im öD so, dass ÜT nicht "erlaubt" ist.

Organisator

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 23.05.2024 16:44 »
Zur Mitarbeiterbindung möchte mein AG Leute nach TVÖD-SuE höher Eingruppieren, als ihnen eigentlich nach reinen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen zustehen würde (zu wenig Kinder in den Betreungseinrichtungen).

Es geht nicht um einzelne Mitarbeiter, sondern um alle Leitungen von KiGa/KiTa.

Geht das denn ? Wie kann ich als Personaler dann richtig argumentieren, damit es auch rechtlich/tariflich sitzt ?

Der Arbeitgeber kann nicht eingruppieren, da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den übertragenen Tätigkeiten ergibt. Er kann jedoch übertariflich bezahlen, wie von Moin beschrieben.

FearOfTheDuck

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 23.05.2024 19:44 »
Wenn du dir das also schriftlich geben lässt, spricht nichts dagegen. Nicht dass sich der AG irgendwann nicht mehr erinnert, warum er mehr zahlen wollte. ;)

KlammeKassen

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 23.05.2024 21:01 »
Wenn jetzt noch mehr Memory gespielt wird und sich dadurch gründlichere Fachkenntnisse ergeben, kann die Bewertung auch so angepasst werden.
Ob und wie viel Prozent das dann wirklich ausmacht ist ja kaum nachweisbar.

Unterschiedliche Kommunen kommen bei Personen, die wirklich exakt dieselben Tätigkeiten ausüben, auch zu unterschiedlichen Entgeltgruppen. Da ja aber nicht die ausgeübten, sondern die übertragenen Tätigkeiten relevant sind, wird wahrscheinlich bei Kommune A der Zeitanteil entweder etwas anders verteilt sein oder es sind noch ein paar mehr Adjektive in der Stellenbeschreibung enthalten, die für eine besondere Schwierigkeit, eine höher Verantwortung oder ähnliches sprechen.
Es ist teilweise leider auch so, wie es der Arbeitgeber haben möchte. In euerm Fall natürlich nicht leider, weil ihr ja profitieren werdet.

MoinMoin

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 23.05.2024 23:51 »
Ich finde es immer wirklich erschreckend, wie im öD das Konzept eines Tarifvertrages von den AN verstanden wird.

Der Tarifliche Lohn ist stets das Mindeste, was ein AG zahlen muss, nicht das Mindeste was er tariflich zahlen darf.

TV-Ler

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 24.05.2024 07:41 »
Der Tarifliche Lohn ist stets das Mindeste, was ein AG zahlen muss, nicht das Mindeste was er tariflich zahlen darf.
Der eigentliche Punkt ist:
Im öD ist der Tarif stets sowohl das Mindeste, was gezahlt werden muss, als auch das Höchste, was gezahlt werden darf. Das der Tarif auch die Obergrenze darstellt, liegt nicht im Tarif begründet, sondern im Haushaltsrecht.

In der fW kann ein Arbeitgeber relativ frei nach Gutdünken einzelnen Arbeitnehmern mehr zahlen und das im Zweifel mit seiner subjektiven Wahrnehmung begründen, die betreffenden Arbeitnehmer leisteten mehr als die anderen.

Im öD muss es dagegen wasserdicht begründet werden aufgrund des Haushaltsrechts bzw. aufgrund der darauf fußenden Durchführungshinweise der Arbeitgeber für die Personalstellen.
Wie gesagt, das hat mit dem Tarif direkt nicht zu tun, dennoch kommt man bestenfalls in Einzelfällen leicht daran vorbei (Nasenfaktor).

Casa

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 24.05.2024 08:18 »
Zitat
Der eigentliche Punkt ist:
Im öD ist der Tarif stets sowohl das Mindeste, was gezahlt werden muss, als auch das Höchste, was gezahlt werden darf. Das der Tarif auch die Obergrenze darstellt, liegt nicht im Tarif begründet, sondern im Haushaltsrecht.

Das sehe ich auch so. Der Taifvertrag regelt zumindest tarifrechtlich abschließend was mindestens zu zahlen ist und was höchstens gezahlt werden kann. Die Eingruppierungen gem. TV finden sich dann im Haushalt wieder.
Wenn Stellen ohne Sachgrund höher bewertet werden, liegt ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht vor und der Personaler macht sich wegen Untreue strafbar. Es sind schließlich öffentliche Gelder.



Eine Möglichkeit der Besserbezahlung sehe ich darin, dass das Gremium, welches über den Haushalt entscheidet, eigenen Mitarbeitern eine Zulage gewährt. Das Ganze müsste dann auch noch halbwegs gut begründbar sein, bestenfalls mit Bezug zum eigenen Wirkungskreis einer Gemeinde.

Vorher sollten die tairflichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, bspw. §§ 18, 18a TVöD-VKA. Den SuE konnte ich spontan nicht im Volltext finden, die Regelungen dürften aber ähnlich sein.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

KlammeKassen

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 24.05.2024 11:22 »
Ich stimme euch voll und ganz zu.

Und nicht aus Sicht des AN. Aus Sicht des AG!

Die haben auch Schiss, dass der jeweilige KAV dann Stress macht. Mein Arbeitgeber zahlt nicht mal übertarifliche Leistungen, die gemäß VKA bzw. hiesiegem KAV erlaubt wären.

Ist wohl noch nicht dringend genug der Personalmangel.

Die Personaler stecken einfach fest. Personalkosten dürfen nicht 1 Cent zu hoch sein; wenn bei Sachkosten 1 Mio. Euro verschwendet werden, ist das hingegen egal.
Dieses Bild muss im öffentlichen Dienst unbedingt mal raus aus den Köpfen.......

Aber die VKA argumentiert ja auch noch immer so "Geht nicht viel, das Geld wird für Infrastruktur etc. benötigt".

Ja top, wenn es keine Sachbearbeiter gibt, die diese Maßnahmen vernünftig (!) oder überhaupt bearbeiten, bringt es auch nichts. Dann setzt sich die Infrastrukturmaßnahme auch nicht um

FearOfTheDuck

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 24.05.2024 11:46 »
Nepomuks Beispiel zeigt, dass es auch anderes geht.

Schlimm wird es dann, wenn der HH sich über den TV hinwegsetzten möchte und die EGO bewusst oder unbewusst mißachtet wird. Es gibt hier auf diesen Seiten, die den Mißstand in Richtung nach unten aufzeigen. Da wünscht man sich dann ebenso normkonforme Auslegung wie bei HHRecht.

McOldie

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 24.05.2024 16:56 »
Vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber offenbar mehrere Kindergärten/Kitas betreibt, könne es sein, dass der Arbeitgeber ein freier Träger ist, der nicht tarifgebunden ist sondern den Tarifvertrag nur per arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwendet. Dann würde es vermutlich auf die Formulierung im Arbeitsvertrag ankommen, ob es sich um eine "übertarifliche" Bezahlung handeln würde.

KlammeKassen

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 24.05.2024 20:40 »
Nepomuks Beispiel zeigt, dass es auch anderes geht.

Schlimm wird es dann, wenn der HH sich über den TV hinwegsetzten möchte und die EGO bewusst oder unbewusst mißachtet wird. Es gibt hier auf diesen Seiten, die den Mißstand in Richtung nach unten aufzeigen. Da wünscht man sich dann ebenso normkonforme Auslegung wie bei HHRecht.

Das stimmt. Vielleicht kommt es ja irgendwann mal auch bei anderen Arbeitgebern an...
Die meisten sind einfach unfassbar starr.

Casa

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 25.05.2024 16:03 »
Zitat
Vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber offenbar mehrere Kindergärten/Kitas betreibt, könne es sein, dass der Arbeitgeber ein freier Träger ist, der nicht tarifgebunden ist sondern den Tarifvertrag nur per arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwendet. Dann würde es vermutlich auf die Formulierung im Arbeitsvertrag ankommen, ob es sich um eine "übertarifliche" Bezahlung handeln würde.

Das erscheint möglich.

Da freie Kitas jedoch praktisch immer staatliche Gelder / Zuwendungen zum Betrieb erhalten, kann ich mir gut vorstellen, dass eine begrenzte Möglichkeit für Ausgaben besteht und es kommunalrechtliche Vorschriften zur Rechnungsprüfung gibt, die § 91 Abs. 1 Nr. 3 BHO oder § 91 Abs. 1 Nr. 2 LHO Bayern ähneln.

Zitat
Der Bundesrechnungshof ist vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung berechtigt, bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zu prüfen, wenn sie

3.
vom Bund Zuwendungen erhalten,


Hier als Beispiel der MPG und weiterer Einrichtungen.

https://www.tagesspiegel.de/wissen/arger-um-max-planck-institut-in-florida-6622453.html

https://www.forschung-und-lehre.de/politik/bundesrechnungshof-haelt-ausseruniversitaere-fuer-ueberfinanziert-5890
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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 26.05.2024 16:34 »
Im Bereich des Bundes unterliegen institutionelle Zuwendungsempfänger sowie Einrichtungen, die mindestens zur Hälfte Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten erhalten (Projektfinanzierung), grundsätzlich dem Besserstellungsverbot. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde.

Nepomuk68

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Antw:Freiwillige Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 27.05.2024 09:02 »
Wir sind eine Gemeinde und somit Tarifgebunden. Ich hatte überlegt, ob es durch einen Gemeinderatsbeschluss möglich wäre, alle hochzugruppieren? Könnte man so das Haushaltsrecht, dass uns "zwingt" unsere Mitarbeiter so einzugruppieren,  "aushebeln"? Ich mache mir nur Sorgen um die Rechtmäßigkeit...

Die reine übertarifliche Arbeitsmarktzulage von 20% ist uns zu niedrig. Wir möchten trotz zu kleiner Einrichtung von einer S9 auf eine S13 hochgruppieren.