Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Weisungsrecht
Faunus:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.05.2024 16:27 ---
--- Zitat von: Faunus am 24.05.2024 14:09 ---Naja, d.h. 40% Kloputzen wäre auch vertragsrechtlich für einen Bachelor in Informatik drin, solange er 60 % Tätigkeiten in E10 macht ;-)
--- End quote ---
ich glaub da gibt es durchaus Grenzen, so sowas wie statusgerechte Arbeit ;D aber wie da die GRenzen sind keinen Ahnung.
--- End quote ---
Liest sich hier aber anders:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.05.2024 09:53 ---Nein, es können dir grundsätzlich auch Aufgaben übertragen werden, die einer niedrigeren oder höheren Eingruppierung entsprechen, ohne das du dagegen etwas unternehmen kannst, solange das nicht in der Gesamtbetrachtung zu einer Eingruppierungsänderung führt.
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Nach dieser Aussage könnte man jeden MA - egal welcher EG - 5 % Zeitanteil Kloputzen unterjubeln - und das halte ich jetzt für ein Gerücht. ;)
Daher müsste erst Mal geklärt werden, ob es sich um z.B. eine E9b mit Bachelor von der Musikakademie handelt (das ist in der Kommune durchaus bei Musikschulen ein typische Eingruppierung - habe ich mir sagen lassen) oder eine Hebamme im Krankenhaus, wo der Abteilungsarzt gerade abdreht oder ein Direktor, der seine Lebensmittelfachkraft gerede auf Abwege führt....kann ich nirgendwo rauslesen.
Auch ist mir der Abstand von E9b zu E5 für die angeordneten Tätigkeit irgendwie zu groß. War da nicht was?
Damiane:
@Faunus, ja, habe den FL II und wurde vor 10 Jahren in die E 9 , ab 2017 dann 9b höher gruppiert mit entsprechender Aufgabenzuteilung in der reinen Verwaltung.
Schokobon:
Nicht mit dem Beamtenrecht mischen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Faunus am 24.05.2024 16:48 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.05.2024 16:27 ---
--- Zitat von: Faunus am 24.05.2024 14:09 ---Naja, d.h. 40% Kloputzen wäre auch vertragsrechtlich für einen Bachelor in Informatik drin, solange er 60 % Tätigkeiten in E10 macht ;-)
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ich glaub da gibt es durchaus Grenzen, so sowas wie statusgerechte Arbeit ;D aber wie da die GRenzen sind keinen Ahnung.
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Liest sich hier aber anders:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.05.2024 09:53 ---Nein, es können dir grundsätzlich auch Aufgaben übertragen werden, die einer niedrigeren oder höheren Eingruppierung entsprechen, ohne das du dagegen etwas unternehmen kannst, solange das nicht in der Gesamtbetrachtung zu einer Eingruppierungsänderung führt.
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Nach dieser Aussage könnte man jeden MA - egal welcher EG - 5 % Zeitanteil Kloputzen unterjubeln - und das halte ich jetzt für ein Gerücht. ;)
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Darum schrieb ich auch grundsätzlich!
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