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Weisungsrecht

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Damiane:
Danke für Eure Antworten. Ich weiß nicht, inwieweit die Übertragung des Sekretariats zusätzlich zu meinen eigentlichen Aufgaben eingruppierungsrelevant ist, zeitlich gesehen stehe ich ja dann zusätzlich immer bereit, um ans Telefon zu gehen, die Post zu machen und präsent zu sein für alles, was so anfällt im Vorzimmer. Was ich bis jetzt so gegoogelt habe ist, dass mir - auf Dauer-  nur Aufgaben übertragen werden können, die meiner Eingruppierung entsprechen. Hier bin ich halt verunsichert, wie ich mich verhalten soll.

Organisator:

--- Zitat von: Damiane am 23.05.2024 21:53 ---Hier bin ich halt verunsichert, wie ich mich verhalten soll.

--- End quote ---

- Herausfinden, ob überhaupt dein Arbeitgeber die Tätigkeitsänderung vornehmen will oder nur deine direkte Führungskraft
--> Perso ansprechen
- Herausfinden, ob eine Tätigkeitsänderung erfolgt ist (durch eine neue Tätigkeitsbeschreibung) oder nur die direkte Führungskraft Ideen hat.
--> Perso ansprechen
- Herausfinden, ob die Tätigkeitsänderung eingruppierungsrelevant ist
Falls ja: Zustimmung verweigern.
falls nein, ist die veränderte Aufgabenübertragung grundsätzlich vom Weisungsrecht gedeckt.

--> Prüfen, ob die Anwendung des Weisungsrecht aus deiner Sicht nach billigem Ermessen erfolgt ist; ggf. opponieren.

Ganz allgemein musst Du überlegen, ob es in deinem beruflichen Umfeld Sinn hat, gegen die Planung des Arbeitgebers vorgehen zu wollen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Damiane am 23.05.2024 21:53 ---Was ich bis jetzt so gegoogelt habe ist, dass mir - auf Dauer-  nur Aufgaben übertragen werden können, die meiner Eingruppierung entsprechen. Hier bin ich halt verunsichert, wie ich mich verhalten soll.

--- End quote ---
Nein, es können dir grundsätzlich auch Aufgaben übertragen werden, die einer niedrigeren oder höheren Eingruppierung entsprechen, ohne das du dagegen etwas unternehmen kannst, solange das nicht in der Gesamtbetrachtung zu einer Eingruppierungsänderung führt.

Faunus:
Naja, d.h. 40% Kloputzen wäre auch vertragsrechtlich für einen Bachelor in Informatik drin, solange er 60 % Tätigkeiten in E10 macht ;-)

Wenn mir der Präsi Telefondienst bei EXX, SY aufbrummen würde, dann würde ich das genau 1x machen aus Höflichkeit (muss im das Wasser schon bis zu den Augen stehen = Notdienst) und darauf hinweisen, dass ein zweites Mal mein Anwalt auch zur Party kommt - per Einschreiben!

@Damiane
@Organisator hat schon recht gut vorgegeben, was zu machen ist.
Ist Deine Ausbildung eigentlich im Verwaltungsbereich?

MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 24.05.2024 14:09 ---Naja, d.h. 40% Kloputzen wäre auch vertragsrechtlich für einen Bachelor in Informatik drin, solange er 60 % Tätigkeiten in E10 macht ;-)
--- End quote ---
ich glaub da gibt es durchaus Grenzen, so sowas wie statusgerechte Arbeit  ;D aber wie da die GRenzen sind keinen Ahnung.

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