Autor Thema: [SN] PKV Tarifwechsel wegen Erhöhung Beihilfesatz  (Read 3664 times)

Turbienchen

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Hallo,

ich habe folgende Frage. Ich bin in Sachsen verbeamtet und habe seit 1.1.24 statt 70% einen Beihilfesatz von 90%. Dies meldete ich auch bereits im letzten Jahr meiner Krankenkasse. Diese hat es, im Gegensatz zu vielen anderen privaten Krankenversicherungen, erst zum 1.5.24 geschafft den Tarif umzustellen. Aber im Gegensatz zu der Anpassung bei anderen Versicherungen, fällt der Beitrag übermäßig hoch aus. Ich beziehe nur noch 1/3 der Leistung, habe jedoch einen Beitrag von mehr als der Hälfte des ursprünglichen Beitrages. Laut Rückfrage liegt das daran:
"Aufgrund der Erhöhung Ihres Beihilfeanspruchs haben wir Ihren Versicherungsschutz entsprechend reduziert. Sie wundern sich, warum sich Ihr Beitrag nicht analog um zwei Drittel reduziert hat. Dies hat zwei Hintergründe, die wir Ihnen gerne erläutern. Auch wenn sich die Tarife nur durch die Höhe des Erstattungssatzes unterscheiden, handelt es sich um zwei eigene Tarife, die jeweils eigenständig betrachtet und kalkuliert werden. Bei einer Änderung des Erstattungssatzes erfolgt ein „echter“ Tarifwechsel. Der neue Beitrag kann nicht mittels Dreisatz berechnet werden. Bei einem Tarifwechsel wird der jeweilige Neugeschäftsbetrag des Zieltarifs zum aktuell erreichten Alter zugrunde gelegt. Danach wird die vorhandene Alterungsrückstellung angerechnet, sodass sich der individuelle Beitrag ergibt. Hier gibt es eine Besonderheit, die auch in Ihrem Vertrag greift. Die Alterungsrückstellung wird nur bis zum sogenannten Mindestbeitrag angerechnet. Es handelt sich um den Neugeschäftsbeitrag zum ursprünglichen Eintrittsalter – in Ihrem Fall 21 Jahre. Die Alterungsrückstellung, die hiernach "verbleibt" und zunächst nicht mehr auf den aktuellen Beitrag angerechnet werden kann, geht Ihnen selbstverständlich nicht verloren. Sie wird der Zusatzrückstellung zugeführt und ab Alter 65 eingesetzt, um erforderliche Beitragsanpassungen entweder abzuwenden oder wenigstens abzumildern. "

Das bei einem Tarifwechsel keine Besserstellung gegenüber einem Neuabschluss mit gleichem Alter erfolgen darf,konnte ich schon
nachlesen. Das scheint zu stimmen. Wenn ich es richtig verstehe, liegt mein vermeintlich hoher Beitrag daran, dass nicht die gesamte Altersrückstellung sofort angerechnet werden kann. Was mich jedoch beschäftigt ist, ob hier tatsächlich ein echter Tarifwechsel vorliegt. Andere Versicherungsgesellschaften (vergleichbare Voraussetzung) haben einfach die Beiträge gedrittelt. Also falls jemand eine Ahnung hat, ob das so richtig ist, würde ich mich über eine Info freuen. Auch falls ihr einen Fachanwalt kennt, den man dazu befragen kann.

Dies betrifft im Übrigen die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Nur als Tipp, für alle die noch betroffen sind: Da die Umstellung erst zum 1.5.24 erfolgt, entgeht einem der Zuschuss des Dienstherren für die Monate Januar bis April für beihilfeberechtigte Angehörige (In meinem Fall 2 Kinder).  Nachdem ich mich darüber beschwert habe bei der Krankenkasse, zahlt diese mir jedoch den entgangenen Zuschuss, da eine Umstellung zum 1.1.24 nicht möglich sei.
Über jegliche Info zum Thema würde ich mich sehr freuen. Ich habe bisher nur von Fällen gelesen, wo der Beihilfeanspruch gesunken ist und ein neuer Tarifbaustein dazu kam....
« Last Edit: 08.06.2024 02:48 von Admin »

Pukki

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Antw:PKV Tarifwechsel wegen Erhöhung Beihilfesatz
« Antwort #1 am: 30.05.2024 09:47 »
Ich kann jetzt nur für die Debeka sprechen, da wäre es KEIN Tarifwechsel, sondern lediglich ein Wechsel der zugehörigen Tarifstufe. Ich habe meine Unterlagen zum damaligen Wechsel nach Geburt unserer Kinder gerade nicht zur Hand, schaue aber gerne mal nach, wie sich bei mir damals der Beitrag verändert hat, als ich Anspruch auf einen höheren Beihilfesatz bekam.

N8

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Antw:PKV Tarifwechsel wegen Erhöhung Beihilfesatz
« Antwort #2 am: 30.05.2024 18:37 »
bei der debeka hat man praktisch jeden baustein immer mit 20 und mit 30, also in summe 50. wenn der behilfeanspruch auf 70% steigt, fällt der 20er-baustein weg

Turbienchen

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Antw:PKV Tarifwechsel wegen Erhöhung Beihilfesatz
« Antwort #3 am: 31.05.2024 08:52 »
Hallo

danke für eure Antworten. Solche Bausteine mit 20% und 30% hatte ich auch. Da aber die 90 % Beihilfeanspruch ganz neu eingeführt wurden, gab es die 10% Option bisher nicht..Aber ich schau mal in meine alten Vertragsunterlagen, vielleicht finde ich da etwas dazu. Danke für den Tipp.

Poincare

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Antw:PKV Tarifwechsel wegen Erhöhung Beihilfesatz
« Antwort #4 am: 04.06.2024 10:10 »
Bei mir bei der DBV genauso. Gesetz wurde geändert, mein Beihilfesatz ging zum 1.1. von 50% auf 70%, ich habe ein Angebot für eine Änderung rückwirkend zum 1.1. bekommen, im Endeffekt den gleichen Versicherungsschutz, aber alle einzelnen Bausteine wurden unterschiedlich angepasst (manche der "kleinen" sind teilweise sogar teurer geworden). Habe es geprüft so gut ich konnte, schien rechtmäßig. Normalerweise hätte man das vermutlich von vorneherein abgesichert, da es aber nicht absehbar war (bei Versicherungsabschluß war die Gesetzeslage so, dass ich dauerhaft genau 50% Beihilfe bekommen hätte), musste es dann eben angepasst werden. Auch die BRE wurde dann heruntergesetzt, ohne dass das explizit im Angebot stand.

Landesdiener

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Antw:[SN] PKV Tarifwechsel wegen Erhöhung Beihilfesatz
« Antwort #5 am: 10.06.2024 12:13 »
Schau mal in diesem Thema:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123336.msg351619.html

Je nach Vertragsgestaltung scheint es hier wohl "Fallstricke" zu geben.

luftruepel

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Antw:[SN] PKV Tarifwechsel wegen Erhöhung Beihilfesatz
« Antwort #6 am: 11.06.2024 09:58 »
Hallo,

ich bin bei der Barmenia und auch bei mir wurde der Beihilfesatz von 70% auf 90% erhöht.

Bei mir sind die Tarifbausteine, die die Leistungen der Beihilfe ergänzen und deren Leistungsanteil von 30% auf 10% gesunken ist, ziemlich genau um 2/3 gesunken. Dies betrifft die Krankenversicherung sowie einen weiteren Zusatzbaustein für Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Alle anderen Tarifbausteine, die die versicherten Leistungen zu 100% abdecken (Beihilfeergänzungstarif und Einbettzimmer), haben sich logischerweise nicht verändert. Dadurch hat sich mein Gesamtbeitrag für die Krankenversicherung auf 42,6 % reduziert.