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Zusage für befristete Stelle während unbefristete Stellen angeboten werden
Sjuda:
Es gibt keine generelle Handhabung. Auf Grundlage der zum Sachverhalt vorliegenden Informationen sehe ich auch keine Anhaltspunkte für eine Beanstandung des beschriebenen Vorgehens.
Da man über die Gründe und Absichten der Behörde nur spekulieren kann, hat @MoinMoin zutreffend vorgeschlagen, einfach nachzufragen. Da der Ausgangspost anscheinend erst nach der ersten Antwort um konkrete Fragestellungen erweitert wurde, ist es höchst unangemessen, derart unfreundlich zu reagieren.
Die Bewerbung bezog sich auf eine befristete Stelle. Es liegt nun für diese Stelle eine Einstellungszusage vor. Das Einstellungsverfahren steht mithin kurz vor dem Abschluss. Bei den weiteren ausgeschrieben, nunmehr unbefristeten Stellen, handelt es sich um separate Verfahren. Da bislang keine Bewerbung für diese Stellen abgegeben worden ist, sehe ich auch keine Ansprüche des TE auf Berücksichtigung oder Einbziehung im Rahmen dieser neunen Ausschreibungen.
Der sicherste Weg wäre demnach eine Bewerbung auf die unbefristeten Stellen. Zusätzlich könnte man mit der Behörde in Kontakt treten, um zu erfragen, ob auch eine Einstellung oder zumindest Berücksichtigung im Auswahlverfahren auf Grundlage der auf die befristete Stelle abgegebenen Bewerbung möglich ist. Vorzugsweise per E-Mail oder schriftlich, damit ein späterer Nachweis vorhanden ist. Ggf. könnte man auch die erste Bewerbung zurückziehen. Ob dies taktisch sinvoll ist, lässt sich auf Grundlage der im dunkeln liegenden Gründe für diese Ausschreibungspraxis allerdings nicht einschätzen.
Insofern hilft hier höchstwahrscheinlich nur:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.05.2024 09:35 ---Anrufen und fragen, ob du dich nochmal bewerben sollst, oder ob sie dich auch so unbefristet nehmen.
--- End quote ---
Roberta:
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Selbstverständlich werde ich anrufen und nachfragen, aber ich wollte mich zuerst über die möglichen Szenarien informieren.
Offensichtlich gibt es jedoch keine einheitliche Regelung oder ein Befristungsgesetz, das in diesem speziellen Fall eingreift. Es war nicht meine Absicht, unhöflich zu sein. Es tut mir leid, wenn es so rüberkam. Danke für alle Antworten.
nicwys:
Wir hatten eine ähnliche Siuation.
Es gab vor vielen Jahren mehrere befristete Mitarbeiter in einer Abteilung. Neue Mitarbeiter sollten unbefristet eingestellt werden. Daraufhin gab es verständlicherweise großen Unmut. Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag haben daraufhin einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.
Muckel:
Wir kennen weder den gesamten Sachverhalt, noch die Intention des Arbeitgebers.
Es wäre doch durchaus möglich, dass in der besagten Abteilung mehrere unbefristete Stellen im Stellenplan vorhanden sind, dazu nun (durchaus begründet, aus welchen Gründen auch immer: Schwangerschaft, Krankheit, ...) eine weitere befristete Stelle ausgeschrieben werden soll. Wenn im zeitlichen Zusammenhang dann zwei der unbefristeten Stellen (durch Kündigung, Todesfall, Renteneintritt,...) frei werden, dürfen diese selbstverständlich unbefristet ausgeschrieben werden, ohne dass Deine (begründet) befristete Stelle davon betroffen ist.
Du unterstellst hier einfach, dass Deine Stelle sachgrundlos befristet sei. Woran machst Du das fest?
Also frag doch einfach mal nach ;-)
Roberta:
Du unterstellst hier einfach, dass Deine Stelle sachgrundlos befristet sei. Woran machst Du das fest?
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