Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zwangssupervision durch schriftliche Anweisung rechtens?
Sozialarbeiterin:
Moin, ich arbeite im Jugendamt. Wir haben monatlich Supervision, die für mich allerdings aus diversen Gründen nicht hilfreich und qualitativ auch zweifelhaft ist. Mein Vorgesetzter hat in einer Rundmail an die Abteilung mitgeteilt, dass die Supervisionstermine verpflichtend seien. Ich habe nun alle Fachanweisungen, Richtlinien und den Arbeitsvertrag durchgeschaut, aus keinem dieser Schriftstücke lässt sich ein Zwang zur Teilnahme ableiten (das Wort Supervision kommt auch nirgendwo vor).
Kann mich der direkte Vorgesetzte trotzdem zwingen, an der Supervision teilzunehmen? Bitte keine Hinweise, dass ich es doch einfach mal versuchen soll, ich bin mehrfach in den Genuss dieser “Unterstützung“gekommen.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
MoinMoin:
Also die Anweisung, dass du an einem "Meeting" / "Fortbildung" o.ä. teilzunehmen hast, ist durchaus mit der Weisungsbefugnis gedeckt ist. Und warum eine Supervision nicht zu einer solchen Veranstaltung zugehören sollte, wüsste ich nicht.
Ist im Kern natürlich verschwendete, bezahlte Arbeitszeit, so wie du es schilderst.
Casa:
Jupp, das ist vom Weisungsrecht gedeckt.
FearOfTheDuck:
Hast du deinem Vorgesetzten das mal so gesagt, also dass dir das Ganze nix bringt?
troubleshooting:
Es gibt teilnehmen und teilnehmen...
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