Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zwangssupervision durch schriftliche Anweisung rechtens?
Nerostar:
Wie meine Vorredner schon korrekt erwähnt haben, ist die verpflichtende Teilnahme an einer Supervision zulässig.
Der Arbeitgeber, bzw. der Vorgesetzte darf dich jedoch nicht dazu verpflichten, dort auch etwas zu sagen.
Casa:
--- Zitat ---Der Arbeitgeber, bzw. der Vorgesetzte darf dich jedoch nicht dazu verpflichten, dort auch etwas zu sagen.
--- End quote ---
Wenn der AG die Supervision im Rahmen des Direktionsrechts anweisen kann, darf er von seinem AN auch verlangen, dass er dieser Dienstpflicht gewissenhaft nachgeht. Dazu gehört eben auch etwas zu sagen und die Aufgabe "Supervision" bestmöglich zu erledigen.
Alles Andere wäre auch widersinnig. Stell dir vor der Arbeitgeber darf dem Hausmeister anweisen die Toiletten zu schrubben und der Hausmeister dürfte einwenden, er müsse weder Lappen noch Toilettenbürste in die Hand nehmen, sondern es reiche, wenn er neben der Toilette wartet. :o
So gehts nun nicht.
flip:
Meine Erfahrung mit Supervision war beispielsweise folgende:
"Stellen Sie sich vor, Sie wäre ein Kleid. Welches Kleid wären Sie und wie würden Sie es beschreiben."
Dazu fiel mir beim besten Willen keine Antwort ein, ohne dreist zu lügen.
Ich bin Techniker und kann mit Dingen die man mathematisch nicht darstellen kann überhaupt nichts anfangen.
FearOfTheDuck:
Dann wäre die Antwort: Ein dreieckiges Kleid vielleicht passend gewesen. ;)
Die Frage wäre ja dann, wie eine solche Aufgabe "Supervision" bestmöglich zu erledigen sei. Was ist das Ziel dieses Treibens? Zusammenhalt stärken, Differenzen abbauen? Da gibt es genug Situationen, bei denen Schweigen Gold ist. Diese Veranstaltungen sind doch oft schwammig, ist da Erfolg nicht auch Auslegungssache, wie prüft man diesen, was muss konkret erfüllt sein?
Ich wüsste nicht, wie der AG mich hier zum Sprechen könnte, wenn ich nicht will. Welche Konsequenzen sollte das haben?
clarion:
Wobei Supervisionen in den Szialbehörden m.W. eher auch um Erfahrungsaustausch und um Stärkung im Umgang mit schwierigen Situationen und Klienten geht. Beispiel, ein Jugenamtmitarbeiter ist sich nicht sicher, ob es richtig ist, ein bestimmtes Kind aus der Familie zu nehmen oder abzuwarten. Da macht Brainstorming mit Kollegen Sinn. Darüber hinaus ist in einem funktionierenden Team auch Psychohygiene möglich.
Mit Fragen, welches Tier man gern wäre, kann ich auch nichts anfangen. Aber das kann man ja vielleicht auch mitteilen. Etliche Andere werden solche Fragen auch bescheuert finden.
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