Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Nerostar:
Hallo,
ist es zulässig, einen Bewerber in Stellenbesetzungsverfahren (TVL - IT Bereich in einer Landesbehörde) zu berücksichtigen, wenn dieser zwar keinerlei Ausbildung oder Studium, jedoch genügend Erfahrung im IT Bereich vorweisen kann?
Gibt es hier offizielle Ausnahmen?
SamFisher:
Das kommt darauf an, wie die Stellenausschreibung formuliert ist. Ist sie offen genug formuliert, kann man auch die ungelernte Küchenhilfe zulassen.
Aber an die Formalkriterien ist die ausschreibende Stelle gebunden.
Darum verstehe ich auch nie, warum man ausgerechnet in der IT den Bewerberkreis künstlich verkleinert.
Dann hilft im Notfall nur, die Ausscheibung zurückzuziehen und noch mal neu und offener auszuschreiben.
MoinMoin:
--- Zitat von: Nerostar am 03.06.2024 17:46 ---Hallo,
ist es zulässig, einen Bewerber in Stellenbesetzungsverfahren (TVL - IT Bereich in einer Landesbehörde) zu berücksichtigen, wenn dieser zwar keinerlei Ausbildung oder Studium, jedoch genügend Erfahrung im IT Bereich vorweisen kann?
Gibt es hier offizielle Ausnahmen?
--- End quote ---
Ja, du darfst sogar einen Analphabeten berücksichtigen.
Tariflich darf dieser sogar Tätigkeiten der EG15 übertragen bekommen.
Aber du darfst niemanden berücksichtigen, der nicht die in der Ausschreibung geforderteren Voraussetzungen erfüllt.
Also muss man den beamten und Personaler ein hämmern, dass sie in den Ausschreibungen für Mangelberufe immer nur ein
Wünschenswert sind eine Ausbildung/Studium .... und kein Voraussetzung ist....
schreiben.
Haben jemanden ohne Ausbildung neulich als ITler eingestellt, der hat halt seit 25 Jahren das gemacht was wir brauchen.
Nerostar:
Danke für die Antworten.
Genauer Wortlaut der Stellenausschreibung als Zitat:
--- Zitat ---formale Anforderungen:
Beschäftigte mit technischer Ausbildung (Bachelor, Diplom) in der Fachrichtung technische Informatik, Nachrichtentechnik oder Elektrotechnik.
Die Ausschreibung richtete sich auch an Bewerberinnen und Bewerber mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in der Fachrichtung technische Informatik, Nachrichtentechnik oder Elektrotechnik (mit nachweislichen Qualifikationen) mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung.
--- End quote ---
Also gehe ich davon aus, dass ich bei einer Bewerbung automatisch aussortiert werde, selbst wenn ich der einzige Bewerber sein sollte(?).
SamFisher:
Hier sollte eigentlich nur Leute aussortiert werden, ich nichts mit IT am Hut haben.
Wer aber schon mind. 3 Erfahrung in der IT mitbringt, dürfte ins Verfahren kommen.
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