Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 04.06.2024 10:34 ---Andere Entgeltgruppe = anderer Vertrag oder?
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Jain.
Andere auszuübende Tätigkeiten, geänderter Vertrag.
Wenn der Irrtum seit Anbeginn vorliegt, ist es kein andere Vertrag sondern schlicht nur falsche Bezahlung.
Hier wurden neue Tätigkeiten schriftlich übertragen, dieser Übertragung (und damit dieser AV Änderung) wurde durch Ausübung derselbe zugestimmt.
Saggse:
--- Zitat von: Thomber am 04.06.2024 11:37 ---Nun, WENN jemand aber nur Tätigkeiten nach E5 z.B. ausüben mag,...und der AG später dann feststellt, dass die Tätigkeiten E6 entsprechen ? Dann könnte man die Person nach E6 bezahlen, wenn sie zustimmt oder man gibt ihr vertragsgemäße Arbeiten nach E5, richtig?
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Was eine Person "ausüben mag", ist erstmal unbeachtlich - genauso übrigens, was tatsächlich ausgeübt wird.
Der Arbeitgeber überträgt Tätigkeiten, der Arbeitnehmer stimmt dieser Übertragung zu - im Zweifelsfall konkludent, indem er sie einfach ausführt. Das gilt bei Vertragsbeginn, und jede (eingruppierungsrelevante) Änderung der übertragenen Tätigkeiten stellt eine Änderung des Vertrages dar, der beide Seiten zustimmen müssen - auch das geht grundsätzlich durch konkludentes Handeln.
Ein Arbeitnehmer, dem E5-Tätigkeiten übertragen wurden, ist in E5 eingruppiert. Wenn er jetzt anfängt, E6-Tätigkeiten auszuüben, ohne dass diese ihm übertragen wurden, verstößt er gegen seinen Arbeitsvertrag. Dass dies im Normalfall nicht geahndet wird, ist unbenommen. Erst mit der wirksamen Übertragung der Tätigkeiten und seinem Einverständnis ist er in E6 eingruppiert.
MeinerEiner:
Es könnte doch auch sehr gut auch sein, dass der AG hinsichtlich dieses Eingruppierungsirrtums irrt und es sich eben nicht um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelte.
wedo:
--- Zitat von: Ihasta am 03.06.2024 18:06 ---Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem. Ich habe einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung gestellt. Dieser wurde so entschieden, dass mir eine höhere Gruppe zusteht. Allerdings habe ich durch die rückwirkende Umsetzung eine Erfahrungsstufe verloren. Dadurch werde ich nun schlechter bezahlt und soll dem Arbeitgeber auch rückwirkend für ein halbes Jahr Geld zurückzahlen.
--- End quote ---
Für mich stellt sich eher die Frage wie es zu einem Verlust der Erfahrungsstufe kommen kann, da ja stufengleich Höhergruppiert wird. vielleicht kann ja der Ersteller des Beitrags dazu noch etwas Licht ins dunkel bringen.
flip:
Für mich stellt sich zudem die Frage, wie es zu "schlechter bezahlt" kommen kann.
Nach Protokollerklärungen zu § 17 TVöD kann dieser Fall gar nicht eintreten.
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