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Freistellung bei Hochwasser

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ohjeee:

--- Zitat von: OrganisationsGuy am 06.06.2024 12:04 ---
--- Zitat von: Faunus am 06.06.2024 11:58 ---Anonym lässt sich viel fabulieren.

--- End quote ---

Damit hast du auch gut zusammengefasst was für ein ekelhaftes "Schicksalsschlag, nicht das Problem vom AG - guck die du klar kommst" hier unter dem Deckmantel der anonymität breit getreten wird.

Mit solchen Aussagen


--- Zitat von: BAT am 06.06.2024 10:58 ---
--- Zitat von: OrganisationsGuy am 06.06.2024 10:29 ---Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?

--- End quote ---
Welche Verantwortung hat denn dein Arbeitgeber dafür?
Verwöhntes Volk, kann man da nur sagen.

--- End quote ---

traut sich auch keiner von euch mit Klarnamen auf Facebook zu posten geschweige denn in nem Flutgebiet einem die Meinung zu sagen.

--- End quote ---
uuuuuh... bei Facebook....
ich sag dir und meinen MA auch gerne persönlich und mit Klarnamen. Denn solche Diskussionen führe ich ab und an bzgl. Kind krank, Schwiegermutter krank und gerade während Corona, "mein Mann ist schwer krank und wenn ich dann was aus der Arbeit mit nach Hause schleppe... ich möchte bezahlt freigestellt werden, Alternativ lasse ich mich krank schreiben".

ok, ich habe auch Kinder, auch meine Kinder sind mal (wenn auch weit unterdurchschnittlich krank) und ich bin froh, dass es eine entsprechende Regelunge zu Kind krank gibt, aber während Corona bis zu 30 Tage pro Kind war für mich schon nicht mehr nachvollziehbar. Wir hatten MA, die das auf den letzten Tag ausgereizt haben, 50 Tage Kind krank (bei einer 4-Tage-Woche sind das allein schon 12 Wochen(!), da Kind-Krank-Tage nicht nach Wochentagen gekürzt werden), dazu all heck lang Quarantäne, 1 Woche krank nach Impfung, heute hab ich Kopfweh hab mir bestimmt was eingefangen usw. usf. die waren keine 4 Monate anwesend. Wenn der Staat meint, Lockdown verhängen zu müssen, KiTa's zu schließen, Quarantäne für Kontaktpersonen zu verhängen, dann ist das nicht Aufgabe des Arbeitgebers das zu kompensieren, sondern des Staates.

Noch einmal: Der AG hat einen Vertrag mit dem AN, nicht mit dessen Familie, Schwiegereltern und ist auch nicht zuständig für finanzielle Risiken einer (nicht versicherten) privaten Immobilie, PKW oder sonst etwas.
Daran ist nichts unmenschliches. Für schwere Schicksalsschläge gibt es in Deutschland ein ziemlich gutes und sehr attraktives Sozialsystem. Genau das ist dafür zuständig. Nicht der AG.

VielUnterwegs:
Natürlich ist der AG verpflichtet, dem AN in Notlagen zu helfen! Das steht in keinem Gesetz oder in keinem Tarifvertrag - das nennt man Anstand und Mitgefühl! Davon ist in den heutigen Führungsetagen aber leider viel zu wenig übrig. Was für eine traurige Arbeitswelt das heutzutage ist...

RsQ:

--- Zitat von: Mariposa am 04.06.2024 20:36 ---Mein Arbeitgeber meint nun ich muss dafür Urlaub nehmen. Kann das wirklich sein? Also es geht nicht um den Weg zur Arbeit sondern weil wir bei uns zu Hause Hochwasser hatten in der ganzen Stadt/Region. Hier sind Keller und Garagen überflutet... Autos weggeschwommen...Muss man bei Naturkatastrophen wirklich Urlaub nehmen?

--- End quote ---
Was hier nicht ganz klar wird:

1. Was spricht dagegen, in einer persönlichen Notlage auch Urlaubstage zu nutzen? (So tragisch das ist - aber das ist ja im Kern erstmal kein Problem des AG)

2. Wurde unbezahlte Freistellung angefragt? Das könnte ja auch als Lösung taugen.

Sjuda:
Was ist das für eine traurige Arbeitswelt wurde gefragt...

Das stimmt leider. Wie am an diesem Thread erkennen kann, hat sich die Einstellung grundlegend geändert. Anstatt dankbar zu sein, kurzfristig Urlaub oder unbezahlte Freistellung nehmen zu können, wird gejammert.

Versicherungen dürften für die meisten Schäden aufkommen, zusätzlich wurden von staatlicher Seite ergänzende Hilfen zugesagt.  Das alles reicht aber offensichtlich nicht aus. Staat und Arbeitgeber sollen sämtliche Auswirkungen abfangen.

Unser Wohlstand erodiert immer weiter und der aktuelle Zeitgeist trägt einen bedeutenden Teil dazu bei. Die komfortable Lage, in der wir uns bedinden, wurde nicht durch Jammerlappen erabeitet, für die es unvorstellbar ist, 40 Stunden in der Woche für 40 Jahre und länger zu arbeiten. Work-Life-Balance, 4-Tage-Woche, Auszeiten, Benefits etc., diese und andere Dinge stehen gerade auch für junge Generationen im Vordergrund, die überhaupt noch keinen Beitrag zum gesellschaftlichen Wohlstand geleistet haben. Der Arbeitsmarkt gibt es aktuell her, insofern gar kein Vorwurf.  Gleichzeitig stirbt das Handwerk aus und die restliche Welt hängt uns in so ziemlich jeder Hinsicht ab. Aber solange, bis die Substanz gänzlich aufgebraucht ist, geben wir uns lieber irgendwelchen Sozialismus-Phantasien hin. Wohlstand für alle, ausunfernde Sozialleistungen, ein Staat, der sich um alles kümmert während gleichzeitig niemand bereit ist, die Kosten dafür zu erarbeiten.

ohjeee:

--- Zitat von: VielUnterwegs am 06.06.2024 16:19 ---Natürlich ist der AG verpflichtet, dem AN in Notlagen zu helfen! Das steht in keinem Gesetz oder in keinem Tarifvertrag - das nennt man Anstand und Mitgefühl! Davon ist in den heutigen Führungsetagen aber leider viel zu wenig übrig. Was für eine traurige Arbeitswelt das heutzutage ist...

--- End quote ---

Was für ein Unsinn. Du schreibst doch selbst, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Eine moralische Pflicht gibt es nicht. Die Pflichten und Rechte des AN und des AG sind geregelt im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, (Sozial-)Gesetzen, BGB, usw.. Alles darüber hinaus sind Freiwilligkeitsleistungen, auf die es keinen Anspruch gibt und die den AG (und auf anderer Seite auch den AN) zu gar nichts verpflichten.
Soll der AG auch noch den Bauhof vorbei schicken um in der Nachbargemeinde dem Mitarbeiter beim vollgelaufenen Keller ausräumen zu helfen?

Also sorry, aber ein paar Basics kann man ja wohl in einem Forum für den öffentlichen Dienst schon erwarten, oder!?
Man kann gerne Wünsche formulieren und beschreiben, was einen guten AG seiner Meinung nach ausmacht. Aber von einer Pflicht faseln, wissend ohne Rechtsgrundlage ist einfach nur absurd.

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