Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, welche Auswirkungen Naturkatastrophen wie die aktuellen Hochwasser auf die Betroffenen haben können. Bleibt zu hoffen, dass alle Schäden, bei denen das möglich ist, alsbald behoben werden.
Dennoch bin ich immer wieder überrascht, mit welchen Vorstellungen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre Arbeitgeber konfrontieren. Anscheinend wird vom (öffentlichen) Arbeitgeber erwartet, einseitig die Konsequenzen aller möglichen Lebensrisiken zu tragen.
(...)Mein Arbeitgeber meint nun ich muss dafür Urlaub nehmen. Kann das wirklich sein? (...)
Aus Gründen, die der AG nicht zu vertreten hat, ist der Mitarbeiter an der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehindert. Ist der naheliegende Gedanke da wirklich, es könne unmöglich rechtmäßig sein, dass der Mitarbeiter einen eigenen Beitrag leistet, indem er Urlaub oder unbezahlte Freistellung einsetzt? Bereits diese Möglichkeiten stellen ein Entgegenkommen des Arbeitgebers dar, da dieser kurzfristig auf den Ausfall der Arbeitskraft reagieren muss. Könnte man dafür nicht eigentlich eine gewisse Dankbarkeit erwarten?
Es erschließt sich mir jedenfalls nicht, wie man im Gegenteil auch noch zu der Erwartungshaltung gelangen kann, es wäre gerecht, wenn der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet wäre, ohne dass dem Mitarbeiter selbst irgendwelche Nachteile entstehen.