Autor Thema: Freistellung bei Hochwasser  (Read 15293 times)

brian

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #30 am: 05.06.2024 10:57 »
Ich würde nicht mal auf die Idee kommen, dass ich da frei nehmen könnte mit Bezahlung zusätzlich zu Urlaub. Manche Leute haben echt Ideen.

Philipp

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #31 am: 05.06.2024 11:00 »
Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.

Das Gesetz ist aber in hohem Maße interpretationsfähig. Ab wann wäre dem AN das Erscheinen bei einem Hochwasserschaden nicht mehr zumutbar:
 
5cm Wasser im Keller?
5cm Wasser im Erdgeschoss?
Oder erst, wenn die Wassermassen das gesamte Gebäude mitgerissen haben?

Das Gesetz allein gibt das eben nicht vor.

Das ist einfach.
Dafür müssten nicht mal 5cm Wasser im Keller stehen.
Wenn die Menge des Wassers so hoch ist, dass sie bleibende Schäden am Gebäude verursachen kann und durch den Eigentümer eine Bekämpfung möglich ist, sehe ich das als gegeben.

Wenn die Wände feucht werden kann man noch nicht viel tun, aber sobald das Wasser eintritt kann man es mit Material oder Geräten aufnehmen und entsorgen, bzw. sich um eine Maßnahme kümmern.

Würde mir der AG die o.g. Frage stellen, würde ich zurückfragen ab wann er denn in einem öffentlichen Gebäude dringenden Handlungsbedarf sieht. Wenn 5cm Wasser im Keller stehen, oder im EG? Oder wenn das Gebäude weggerissen wird? Ich denke der AG wird im Hochbau auch bei 1cm Wasser im Keller schon panisch werden und dringenden Handlungsbedarf sehen.

Herbert Meyer

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #32 am: 05.06.2024 11:28 »
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

Das ist halt richtige Sklavenmentalität, am besten noch Überstunden kloppen, wenn das Haus und die wirtschaftliche Existenz absaufen.

Blaumacher, die jeden 2. Freitag fehlen, gehen mir auch auf die Nerven. Aber in einer Extremsituation, in welcher der Arbeitgeber keine Kulanz zeigt und man vom Staat außer Bürokratie ebenfalls keine Hilfe zu erwarten hat - dann ist der gelbe Schein legitim.

Stelle gerade fest, dass dank meiner robusten Gesundheit der letzte gelbe Schein bereits mehrere Jahre zurückliegt. Wenn bei mir im Keller allerdings das Wasser steht und man dem Schaden beim summieren zuschauen kann, würde ich nicht zögern. Die versäumte Arbeitszeit kann ich ja bis zur Rente, die mich wahrscheinlich so mit 75 erwartet, irgendwann nacharbeiten.

BAT

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #33 am: 05.06.2024 11:37 »
Geht noch?

Es ist halt Urlaub zu nehmen oder im TV aufzunehmen als Freistellungsgrund nach 616.

NelsonMuntz

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #34 am: 05.06.2024 11:40 »
Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.

Das Gesetz ist aber in hohem Maße interpretationsfähig. Ab wann wäre dem AN das Erscheinen bei einem Hochwasserschaden nicht mehr zumutbar:
 
5cm Wasser im Keller?
5cm Wasser im Erdgeschoss?
Oder erst, wenn die Wassermassen das gesamte Gebäude mitgerissen haben?

Das Gesetz allein gibt das eben nicht vor.

Das ist einfach.
Dafür müssten nicht mal 5cm Wasser im Keller stehen.
Wenn die Menge des Wassers so hoch ist, dass sie bleibende Schäden am Gebäude verursachen kann und durch den Eigentümer eine Bekämpfung möglich ist, sehe ich das als gegeben.

Wenn die Wände feucht werden kann man noch nicht viel tun, aber sobald das Wasser eintritt kann man es mit Material oder Geräten aufnehmen und entsorgen, bzw. sich um eine Maßnahme kümmern.
....

Was ist ein "bleibender Schaden"? - Mal angenommen, ein Vogel fliegt gegen ein Fenster, welches zerbirst und nun ohne Reparatur einen bleibenden Schaden darstellt. Vögel fliegen immer, dieser Schaden kann jederzeit eintreffen. Mit dieser Definition wäre ich also dauerhaft berechtigt, mit einem Besen rund um das Haus zu flitzen, um die potentielle Gefahr abzuwehren - Bei voller Bezahlung.

Ich hege da Zweifel.

VielUnterwegs

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #35 am: 05.06.2024 11:44 »
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

Nein, weil man genau das tun darf, was seiner Gensung zuträglich ist, vor allem bei psychischen Belastungen tut Bewegung und körperliche Arbeit gut! Als schön den Ball flach halten!

Herbert Meyer

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #36 am: 05.06.2024 11:57 »
Geht noch?

Es ist halt Urlaub zu nehmen oder im TV aufzunehmen als Freistellungsgrund nach 616.

Und wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen verwehrt wird, weil sich die Akten gerade mal wieder stapeln?

Und eine ergänzende Frage: Kann überhaupt der Erholungszweck des Urlaubs erreicht werden, wenn man in einem Katastrophengebiet die Scherben seiner Existenz zusammenfegt, oder riskiert man dann eine Abmahnung?

UNameIT

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #37 am: 05.06.2024 12:00 »
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

Falsch.

Bei Arbeitsunfähigkeit ist alles erlaubt, was der Arzt erlaubt und was dem Gesundwerden nicht schadet. Also auch einkaufen oder zu Freunden fahren. Es gilt: Erlaubt ist alles, was eine Genesung fördert: Bei einem Burnout zum Beispiel kann es genau richtig sein, etwas zu unternehmen oder Sport zu machen.

Bspws. Arbeitsunfähigkeit wegen zu hohem Psychischen Stress und Druck - kann Arbeiten zuhause um den Stress zu reduzieren sogar förderlich sein.

Es gilt Einzelfallentscheidung, bspws. Erkältung vs. gebrochener Arm. Mit nem gebrochenen Arm wäre bspws. ein Konzert okay, mit ner fetten Erkältung nein.

Es ginge maximal bei genesungswidrigem Verhalten eine Abmahnung.

Vorraussetzung natürlich man hat n Attest vom Arzt.

BAT

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #38 am: 05.06.2024 12:02 »


Und wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen verwehrt wird, weil sich die Akten gerade mal wieder stapeln?

Die TE schreibt ja, dass der AG hierzu auffordert.

@all: Brians Aussage bitte mal durchdringen...

Kryne

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #39 am: 05.06.2024 12:20 »
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

Kompletter Unfug.

Wenn du jetzt eine Grippe hast und arbeitest dann Zuhause deine Gartenbaustelle oder sowas ab, dann mag das so sein, weil du etwas tust was deine Genesung gefährden könnte.

Du kannst aber alles tun und lassen, was deine Genesung nicht gefährdet. Und wenn du psychisch fertig bist, weil deine Existenz absäuft, dann ist es sogar für die Genesung förderlich, wenn du aktiv das ganze bekämpfst, durch deine Arbeit Zuhause.

MaLa

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #40 am: 05.06.2024 12:24 »
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

Also wenn ich wegen Sorge um mein Haus, Zukunft usw. in Depressionen, psychische Probleme, falle, ist eine AU nicht unbegründet und für mich währe es gesundheitlich sehr förderlich mein Haus und Heim in dieser Zeit wieder in geregelte Bahnen bringen zu können.

Faunus

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #41 am: 05.06.2024 12:25 »
Es liegt keine Krankschreibung - mit welcher Diagnose auch immer - vor.
Daher ist die Diskussion um diese für den Mülleimer.


Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!

Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?

BAT

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #42 am: 05.06.2024 12:30 »
Na, die Mentalität wird ja gefördert. Der Staat übernimmt alles für dich, vielleicht auch hier bei Urlaub/ Freistellung, aber auch im Mindestlohn, umweltfreundlichen Verhalten, für alle Lebenslagen reicht er dir die helfende Hand. Und baut dir eine Heizung ein.

Das baut natürlich Erwartungen auf und beschädigt die Eigenverantwortung.


KlammeKassen

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #43 am: 05.06.2024 12:36 »
Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.

Das ist pauschal nicht richtig; siehe §1a Abs. 1 BetrAVG - die VKA leistet die Zahlung bis heute nicht mit dem Hinweis auf den Tarifvertrag

OrganisationsGuy

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #44 am: 05.06.2024 13:43 »
Es liegt keine Krankschreibung - mit welcher Diagnose auch immer - vor.
Daher ist die Diskussion um diese für den Mülleimer.


Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!

Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?

Bei anderen AG wird regelmäßig, so wie die Rechtsprechung es auch sieht, betont, dass Urlaub vor allem zusammenhängend zur Erholung genommen werden soll. Daher darf auch kein halber Tag Urlaub genommen werden oder speziell jeder zweite Mittwoch im Monat. Diese Diskussionen musste ich bereits mit AG führen.

Da Urlaub der Erholung dienen soll, kann er kein Mittel sein, um einer psychisch angeschlagenen Person die Möglichkeit zu geben, den eigenen Scherbenhaufen, den man grade im Leben hat zusammenzukehren.