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7 Jahre im Öffentlichen Dienst: Mein Abschied …

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Tagelöhner:
Viel Erfolg in der freien Wirtschaft (in der auch nicht alles Gold ist was glänzt, aber der Rasen des Nachbarn ist halt immer grüner)...wenn sich jetzt sogar schon Beamte im höheren Dienst unteralimentiert fühlen, dann gute Nacht. Ich kenne nach wie vor sehr viele, die mit Ihrem Sold absolut zufrieden sind. Das sieht im mD und gD ganz anders aus.

Seit dem das BVerfG dieses Urteil zur verfassungsgemäßen Alimentation gesprochen hat, hat es leider auch zur kollektiven Selbstbemitleidung und teils sicherlich auch kognitiven Verzerrung beigetragen.

Taigawolf:

--- Zitat von: Schinkensandwich am 07.06.2024 13:35 ---
--- Zitat von: Taigawolf am 05.06.2024 11:40 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 05.06.2024 10:38 ---Und eine Familie gründet man nicht in 10 oder 20 Jahren, wenn das BVerfG durchgeurteilt hat. Man bräuchte jetzt schleunigst eine konkurrenzfähige Besoldung, sonst wandern immer mehr junge Leute ab.

--- End quote ---

Naja was soll man als Tarifbeschäftigter dazu sagen. Als Tarifbeschäftigter müsste man sich ja längst erschießen, wenn man das Gejammer über die nicht konkurrenzfähige Besoldung von den Beamten immer hört. Auch bei mir in der Dienststelle jammern die Beamten am lautesten, obwohl die meist für die identische Tätigkeit ein erheblich höheres Nettogehalt ausbezahlt bekommen.

--- End quote ---

Dem Tarifbeschäftigten wird aber im Gegensatz zum Beamten nicht durch das Grundgesetz garantiert, dass er als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie ernähren können muss. Weiterhin haben es Tarifbeschäftigte deutlich leichter, dem öD den Rücken zu kehren.

Bitte nicht falsch verstehen. Ich glaube nicht an die immer herbeigedichteten Unterschiede zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten. Aber man muss auch so ehrlich bleiben zuzugeben, dass die rechtlichen Voraussetzungen einfach andere sind. Und wenn dann ein Beamter verlangt, dass er gemäß dem Grundgesetz behandelt wird, weil er durch seine Dienststellung eben auch in Grundrechten eingeschränkt wird, dann hat das nichts mit Arroganz zu tun. Es geht hier um den Rechtsstaat ansich.
--- End quote ---

Warnstreik:

--- Zitat von: Taigawolf am 10.06.2024 14:30 ---
--- Zitat von: Schinkensandwich am 07.06.2024 13:35 ---
--- Zitat von: Taigawolf am 05.06.2024 11:40 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 05.06.2024 10:38 ---Und eine Familie gründet man nicht in 10 oder 20 Jahren, wenn das BVerfG durchgeurteilt hat. Man bräuchte jetzt schleunigst eine konkurrenzfähige Besoldung, sonst wandern immer mehr junge Leute ab.

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Naja was soll man als Tarifbeschäftigter dazu sagen. Als Tarifbeschäftigter müsste man sich ja längst erschießen, wenn man das Gejammer über die nicht konkurrenzfähige Besoldung von den Beamten immer hört. Auch bei mir in der Dienststelle jammern die Beamten am lautesten, obwohl die meist für die identische Tätigkeit ein erheblich höheres Nettogehalt ausbezahlt bekommen.

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Dem Tarifbeschäftigten wird aber im Gegensatz zum Beamten nicht durch das Grundgesetz garantiert, dass er als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie ernähren können muss. Weiterhin haben es Tarifbeschäftigte deutlich leichter, dem öD den Rücken zu kehren.

Bitte nicht falsch verstehen. Ich glaube nicht an die immer herbeigedichteten Unterschiede zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten. Aber man muss auch so ehrlich bleiben zuzugeben, dass die rechtlichen Voraussetzungen einfach andere sind. Und wenn dann ein Beamter verlangt, dass er gemäß dem Grundgesetz behandelt wird, weil er durch seine Dienststellung eben auch in Grundrechten eingeschränkt wird, dann hat das nichts mit Arroganz zu tun. Es geht hier um den Rechtsstaat ansich.

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Auch das ist einer der Punkte, die das Ganze eben so verkrustet aussehen lässt. Es gibt heute keinen Grund mehr für die "althergebrachten Prinzipien des Berufsbeamtentums" - wirft man das zum Großteil über Bord könnte man in der Breite bessere Löhne zahlen, die Bedingungen verbessern und damit frisches Blut in den Öffentlichen Dienst ziehen. Dann könnte es oft auch erheblich unbürokratischer gehen (vor allem in internen Prozessen) und Leistung könnte/würde sich lohnen können. Bei den Tarifverhandlungen der Angestellten ist Regelmäßig das Beamtentum Argument Nummer 1, wieso man sich zurückhalten müsse. (gerade im TV-L)

Und ja: Solange es noch gesetzlich geregelt ist hat natürlich jeder das Recht seine Rechte auch einzufordern. Ein Großteil der Fesseln die oben erwähnt werden, sind aber system-immanent und eng mit eben diesen antiquarischen Regelungen verbunden. Nebenbei behindern diese Regelungen auch die Volkswirtschaft ansich, aber das ist ein anderes Thema.
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pvenj:

--- Zitat ---In meiner Position als Führungskraft stoße ich immer wieder auf massive Mauern. Die Möglichkeiten, meine Mitarbeiter zu fördern und ihnen Entwicklungschancen zu bieten, sind stark eingeschränkt. Die starren Karrierewege lassen kaum Spielraum für individuelle Entwicklung und beruflichen Aufstieg. Dies ist besonders frustrierend für ambitionierte Kollegen und macht es nahezu unmöglich, sie langfristig zu motivieren. Es tut weh, talentierte und engagierte Mitarbeiter zu sehen, die in einem System gefangen sind, das ihre Bemühungen nicht anerkennt.
--- End quote ---

Das ist tatsächlich ein sehr wunder Punkt.

Ich sehe das auch in meiner (nicht Polizei-)Behörde. Engagement lohnt sich nicht. Die meisten direkten Vorgesetzten können gute Leistung mit warmen Worten anerkennen, aber nicht entscheiden, dass jemand nächsten Monat höhergruppiert oder befördert wird. Sie können auch keine Prämie auszahlen oder den Beschäftigten andere Benefits geben. Motivierte Beschäftigte und high Performer werden nur mit noch mehr Arbeit belohnt.

Die starren "Karrierewege" führen dazu, dass sich eine Weiterbildung hier nicht lohnt. Nebenbei einen Master studieren? Na Glückwunsch, kannst dir das Zeugnis ins Klo hängen. Für einen Qualifikationsaufstieg kannst du in 20 Jahren nochmal zart anfragen.

10 Jahre lang als Chemikant in einem Umweltabor gearbeitet, nebenberuflich studiert und danach in die Umweltbehörde gewechselt? Herzlich willkommen, Sie bekommen E10 Stufe 1 weil wir Ihre Berufserfahrung vor dem Studienabschluss nicht anerkennen, auch wenn Sie super einschlägig ist. Hier ist ein Kugelschreiber.

Organisator:

--- Zitat von: pvenj am 12.06.2024 16:37 ---
--- Zitat ---In meiner Position als Führungskraft stoße ich immer wieder auf massive Mauern. Die Möglichkeiten, meine Mitarbeiter zu fördern und ihnen Entwicklungschancen zu bieten, sind stark eingeschränkt. Die starren Karrierewege lassen kaum Spielraum für individuelle Entwicklung und beruflichen Aufstieg. Dies ist besonders frustrierend für ambitionierte Kollegen und macht es nahezu unmöglich, sie langfristig zu motivieren. Es tut weh, talentierte und engagierte Mitarbeiter zu sehen, die in einem System gefangen sind, das ihre Bemühungen nicht anerkennt.
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Das ist tatsächlich ein sehr wunder Punkt.

Ich sehe das auch in meiner (nicht Polizei-)Behörde. Engagement lohnt sich nicht. Die meisten direkten Vorgesetzten können gute Leistung mit warmen Worten anerkennen, aber nicht entscheiden, dass jemand nächsten Monat höhergruppiert oder befördert wird. Sie können auch keine Prämie auszahlen oder den Beschäftigten andere Benefits geben. Motivierte Beschäftigte und high Performer werden nur mit noch mehr Arbeit belohnt.

Die starren "Karrierewege" führen dazu, dass sich eine Weiterbildung hier nicht lohnt. Nebenbei einen Master studieren? Na Glückwunsch, kannst dir das Zeugnis ins Klo hängen. Für einen Qualifikationsaufstieg kannst du in 20 Jahren nochmal zart anfragen.

10 Jahre lang als Chemikant in einem Umweltabor gearbeitet, nebenberuflich studiert und danach in die Umweltbehörde gewechselt? Herzlich willkommen, Sie bekommen E10 Stufe 1 weil wir Ihre Berufserfahrung vor dem Studienabschluss nicht anerkennen, auch wenn Sie super einschlägig ist. Hier ist ein Kugelschreiber.

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Das kommt immer auf den Arbeitgeber an. Ich habe beobachtet, dass ein Aufstieg möglich ist, wenn man persönlich dafür auch geeignet ist. Nur ein Master (nebenbei) zu machen ist alleine nicht ausreichend, man muss auch in der Lage für die höherwertigen Tätigkeiten sein.

Ansonsten gilt beim AG-Wechsel: Verhandeln. Wer bei meinem AG nicht anspricht, dass er mehr als Stufe 1 haben möchte, bekommt auch nur Stufe 1. Wer gut verhandelt, bekommt auch höhere Stufen. Oder - bei passender Tätigkeit - auch entsprechende Zulagen bis 1.000 € im Monat.

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