Autor Thema: Unkündbarkeit bei Betriebsübergang  (Read 1620 times)

BB81

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Unkündbarkeit bei Betriebsübergang
« am: 06.06.2024 10:01 »
Hallo zusammen,

ich arbeite bei einer Sparkasse (Anstalt des öffentlichen Rechts). Gemäß Tarif bin ich unkündbar wegen Betriebszugehörigkeit und Alter.
Für den Fall, dass wir von einer anderen Sparkasse "geschluckt" werden (Betriebsübergang), bleibt die Unkündbarkeit gem. TVÖD dann erhalten?