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Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?

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MidnightMover85:
Hallo zusammen,

ich bin stellvertretender Leiter einer Ausländerbehörde und in der EG10 eingruppiert. Ein Teil meiner KollegInnen (für die ich weisungsbefugt bin) hat die Höhergruppierung von 9c in 10 beantragt. Wann hierüber entschieden wird, steht in den Sternen. Nun frage ich mich, ob ich jetzt bereits ebenfalls (provisorisch) die Höhergruppierung beantragen sollte, da im positiven Falle ja meine Stelle ebenfalls höhergruppiert werden müsste. (Stichwort: Ausschlussfrist nach § 37 TVöD?)

Vielleicht kann mir hierzu kurz jemand seine Erfahrungen bzw. Tipps mitteilen.

Vielen Dank  :)

McOldie:
Eine Höhergruppierung bedarf keines Antrages. Die Eingruppierung richtet sich nach der  übertragenen Tätigkeit, d.h. man ist kraft Tarifautomatik in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmal die übertragene Tätigkeit entspricht. Wenn man der Auffassung ist, dass man zu niedrig eingruppiert ist, muss man seinen Anspruch auf das Entgelt der angestrebten Entgeltgruppe schriftlich geltend machen. Nur so wahrt man die Ausschlusfrist.

MidnightMover85:
OK, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dann werde ich am besten direkt den Anspruch geltend machen.

UNameIT:

--- Zitat von: MidnightMover85 am 06.06.2024 17:40 ---OK, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dann werde ich am besten direkt den Anspruch geltend machen.

--- End quote ---

Denk aber an Stufenlaufzeit und Co. Wenn jetzt ne höhere Stufe ansteht am besten bis danach warten

MoinMoin:

--- Zitat von: UNameIT am 07.06.2024 08:16 ---
--- Zitat von: MidnightMover85 am 06.06.2024 17:40 ---OK, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dann werde ich am besten direkt den Anspruch geltend machen.

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Denk aber an Stufenlaufzeit und Co. Wenn jetzt ne höhere Stufe ansteht am besten bis danach warten

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Nein, der Anspruch auf das Geld entsteht erst ab schriftliche Einforderung.
Die falsche Eingruppierung wird immer auf den Zeitpunkt der Änderung der a. Tätigkeit zurückgeführt.
Also wenn man jetzt falsch eingruppiert ist sollte man auch jetzt seine Ansprüche geltend machen.

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