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[Allg] Amtsarztuntersuchung für eine Verbeamtung als Verwaltungsmitarbeiter

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alexanderw85:
warum ist es exakt richtig? es ging in der ausgangsfrage überhaupt nicht um irgendein ausserdienstliches verhalten?

für die anderen: es ist auch verpönt 100x falsch zu parken. inwieweit schädigt sowas genau das beamtentum wenn es sich überhaupt nicht auf den dienst bezieht? oder wenn man 50 zigaretten in der stunde raucht? dann ist es doch beim alkohol nicht anders, nur weil einer nicht geradeaus läuft. das kann doch alles einen schlechten ruf nach sich ziehen. trotzdem gibt es da keine konkrete grenze, was noch okay ist und was nicht? wer definiert denn genau eine innere, angemessene haltung? dazu konnte mir noch niemand was konkret sagen. je nach gusto kann das ja nun nicht ausgelegt werden.

clarion:
Die entsprechenden Paragraphen, dass Beamte auch in der Freizeit Beamte sind, hat man Dir schon zitiert.  Wenn Du das nicht willst,  solltest Du das besondere Dienst- und Treueverhältnis nicht eingehen.

Dein beharrliches Bestreben hier zahlenmäßig Grenzen auszuloten, lässt mich zweifeln, dass Du die notwendige innere Haltung hast.

Es gibt auch keine zahlenmäßig festgelegte Grenze.  Dein Verhalten ist immer in Relation zu den konkreten Umständen zu bewerten.

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist jemand der drei, vier Mal die Woche viel Alkohol trinkt oder täglich schachtelweise Zigaretten raucht nicht geeignet für eine Verbeamtung, da offensichtlich ist, dass man der Gesundhaltungspflicht nicht nachkommt. Wenn man beim Amtsarzt lügen muss, ist die Eignung eben nicht gegeben.

Magda:
Es sollte natürlich heißen, dass es einem Beamten grundsätzlich nicht verboten ist, Alkohol zu konsumieren.

Ich finde die Mengenangaben sind schon relevant. Wenn ich als Amtsarzt danach Frage, macht es für mich einen Unterschied, ob ein junger Mensch vor mir sitzt, der an den Abenden am WE 2-3 Gläser trinkt oder der auch unter der Woche eine größere Menge Alkohol trinkt. Da würde ich schon eher eine Blutuntersuchung anordnen, sofern es meine Ermessensentscheidung ist und es nicht generell vorgesehen ist. In Bremen ist es das offensichtlich nicht. Dazu kommt auch der Gesamteindruck. Ich bin mit einem Alkoholiker aufgewachsen. Übermäßiger Alkoholkonsum verändert Menschen auch über die Leberwerte hinaus (optisch, Verhalten).

Wenn du aber von heute auf morgen einfach komplett aufhören kannst: Go for it! Dann aber bitte nicht nur bis zur amtsärztlichen Untersuchung sondern auch darüber hinaus. Die meisten Alkoholiker können nämlich durchaus eine zeitlang (Wochen, teilweise auch Monate) auf Alkohol verzichten, wenn äußerer Druck das verlangt. Das ist also kein Kriterium zur Beurteilung, ob jemand abhängig ist oder nicht. Wenn man aber langfristig immer wieder in die alten Gewohnheiten fällt (häufiger Konsum von großen Mengen), dann sollte man sich Hilfe holen. 

Kingrakadabra:
Ich denke nicht, dass der "torkelnde Fußgänger" von der Polizei zur MPU geschickt wird. Die Polizei kann dies zudem eh nur dem Straßenverkehrsamt mitteilen und die MPU ggf. "anregen".
Ansonsten müsste dies bei jedem Discobesucher angeregt werden. ;)

Ich denke, hier wird aus einer Mücke irgendwie ein Elefant gemacht.

2strong:
Aus NRW ist mir ein Fall bekannt, bei dem aufgrund auffälliger Leberwerte infolge von Medikamentenmissbrauch (Anabolika) die Verbeamtung auf Widerruf (Vorbereitungsdienst) erfolgte, vor Verbeamtung auf Probe jedoch eine wiederholte Untersuchung angeordnet wurde, um festzustellen, ob sich die Werte wieder „gefangen“ hatten (aufgrund eingestellten Konsums).

Du solltest sofort mit dem Saufen aufhören, anfangen Sport zu treiben und Dich ordentlich ernähren. Dann kommst Du in ein paar Wochen vielleicht mit nem blauen Auge davon.

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